Die Schweiz und Portugal haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem OECD-Standard sowie einige Anpassungen des bestehenden Abkommens.
Der Inhalt des angepassten DBA Portugal im Überblick
Quellenbesteuerung von Dividenden
Nebst einer OECD-Amtshilfeklausel haben die Schweiz und Portugal unter anderem vereinbart, dass beide Staaten eine Quellensteuer von
höchstens 15% auf dem Bruttobetrag der Dividenden erheben dürfen.Wenn jedoch eine Gesellschaft während
mindestens zwei Jahren eine Beteiligung von
mindestens 25% am Kapital der Dividenden zahlenden Gesellschaft hält, sind die Dividenden von der Quellensteuer befreit.Keine Quellensteuern sind ausserdem auf Dividenden an die
Nationalbanken der beiden Staaten sowie an
Vorsorgeeinrichtungen geschuldet.
Quellenbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren
Ab dem 1. Juli 2013 sind – die Genehmigung des Abkommens durch die Parlamente natürlich vorausgesetzt – die Zinsen und Lizenzgebühren, die unter
verbundenen Unternehmen (Beteiligung von 25 Prozent während mindestens 2 Jahren) bezahlt werden,
nicht mehr quellensteuerpflichtig.
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