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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Einkommensverteilung in der Schweiz

26.02.2010
Die ESTV hat ihre thematischen Karten aktualisiert, welche die Einkommensverteilung in verschiedenen Regionen der Schweiz zeigen, und erklärt die Einkommensverteilung zwischen den Personen und innerhalb des Landes.Ausserdem wird die Entwicklung seit der letzten vergleichbaren Studie der ESTV (basierend auf dem Jahr 2003) beleuchtet.<a href="http://www.estv.admin.ch/dokumentation/00075/00076/00701/index.html?lang=de" target="_blank" title="Kartographische Darstellung der Einkommensverteilung 2006">Kartographische Darstellung der Einkommensverteilung 2006</a>

MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung

26.02.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 16 - Buchführung und Rechnungsstellung (seit 1.1.2010 in Kraft) publiziert. Diese gibt Auskunft über das Führen von Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen sowie über Form und Inhalt von Rechnungen.Die gesetzlichen Grundlage für die Buchführung findet sich in Art. 70 MWSTG und Art. 122 – 125 MWSTV, diejenige für die Rechnungsstellung in Art. 26 und 27 MWSTG sowie in Art. 57 MWSTV.Direkt zur Broschüre

OW - Straflose Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung und Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen

23.02.2010
Nun hat auch der Kanton Obwalden Informationen zur Steueramnestie in Form der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und zur vereinfachten Nachbesteuerung in Erbfällen veröffentlicht.Ab 1. Januar 2010 können natürliche und juristische Personen somit auch im Kanton Obwalden bei einer erstmaligen straflosen Selbstanzeige einer Hinterziehung komplett straffrei ausgehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem  wird bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers durch die Erben neu die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen gewährt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.Die entsprechenden Informationen des Kantons Obwalden können Sie direkt unter den folgenden Links herunterladen:

UR - Steuerbelastung in den Kantonshauptorten

22.02.2010
Uri hat die Steuerbelastung im 2009 mit der Einführung der linearen Steuertarife (Flat Rate Tax) und den hohen Sozialabzügen für die natürlichen Personen erheblich reduziert. Dies bestätigt eine Studie der KPMG, welche im August 2009 publiziert wurde. Danach nimmt Uri im schweizweiten Ranking den vierten Platz ein und zählt zur "Swiss Top Group".
Quelle: Medienmitteilung Finanzdirektion Uri

UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

DBA Frankreich

15.02.2010
Die Schweiz und Frankreich haben die Auslegung des neu ausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) verbindlich vereinbart.In dem Briefwechsel - abgeschlossen zwischen den zuständigen schweizerischen und französischen Steuerbehörden - wird namentlich Folgendes präzisiert:
  • Wenn ein Staat vom anderen Amtshilfe für Bankinformationen verlangt und den Namen der Bank des betroffenen Steuerpflichtigen kennt, gibt der gesuchstellende Staat diese Angaben dem angefragten Staat in jedem Fall weiter.
  • Wenn im Ausnahmefall dem gesuchstellenden Staat der Name der Bank nicht bekannt ist und er die Bank nicht eindeutig identifizieren konnte, muss er sämtliche in seinem Besitz stehenden Angaben liefern, welche die Identifizierung der Bank ermöglichen.
  • Der angefragte Staat tritt auf ein entsprechendes Gesuch ein, sofern dieses dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und keiner "Fishing Expedition" entspricht.
<h3>Wiederaufnahme der Behandlung im Parlament</h3><p>Die Klärung der offenen Steuerfragen soll die Wiederaufnahme des Ratifizierungsprozesses ermöglichen zur Entspannung des bilateralen fiskalpolitischen Verhältnisses beitragen. Das EFD hat der vorberatenden Kommission des Ständerates bereits die Wiederaufnahme des Genehmigungsprozesses für seine nächste Sitzung vom 17. Februar 2010 beantragt.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

DBA Kanada

12.02.2010
Die Schweiz und Kanada haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und gestern ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Kanada ist das 18. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

ZH - Verwaltungsgericht soll Steuerrekurskommission beaufsichtigen

11.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die Steuerrekurskommission neu dem Verwaltungsgericht unterstellt werden soll. Bisher war sie in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert. Zugleich wird der gerichtliche Charakter der Rekursinstanz durch ihre Bezeichnung als Gericht verdeutlicht. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Kantonsrat.Die Kantonsverfassung verlangt, dass sich die Gerichte des Kantons Zürich unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte selbst verwalten. Die heutige Steuerrekurskommission ist ein Gericht, entgegen ihrer Bezeichnung. Bisher war sie aber in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Diese hat in Zusammenarbeit mit der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht einen Entwurf für die Gesetzesänderungen ausgearbeitet, die erforderlich sind, um die Rekurskommission neu administrativ dem Verwaltungsgericht zu unterstellen.

Aus Steuerrekurskommission wird Steuerrekursgericht

Ihrem Charakter als unabhängige gerichtliche Instanz soll auch die neu vorgesehene Bezeichnung als Baurekursgericht und Steuerrekursgericht Ausdruck verleihen. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>