Bundesrat konkretisiert Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Die OECD/G20-Mindestbesteuerung für grosse international tätige Unternehmensgruppen soll in der Schweiz mit einer Ergänzungssteuer umgesetzt werden. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt am 18. Juni 2023 über die dafür nötige verfassungsrechtliche Grundlage ab. Wird diese Grundlage angenommen, kann der Bundesrat die Ergänzungssteuer temporär mit einer Verordnung einführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat der Bundesrat die zweite Vernehmlassung zu dieser Verordnung eröffnet.