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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

BL - Verkehrssteuer wird am 01. Januar fällig

13.11.2009
Die Motorfahrzeugkontrolle verschickt die Verkehrssteuerrechnung neu bereits im November und nicht mehr wie bis anhin erst im Januar. Für die motorisierten Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass die Verkehrssteuer 2010 bereits auf den 1. Januar 2010 fällig wird.Die gesetzliche Grundlage für das Erheben der Verkehrssteuer ist § 5, Abs. 3 des Verkehrsabgabegesetzes. Dort heisst es: "Die Verkehrssteuer ist in der Regel für ein Kalenderjahr im Voraus zu entrichten". Die Finanz- und Kirchendirektion (FKD) hat dem neuen Termin zugestimmt.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Basel-Landschaft

Der Eigenverbrauch nach neuem MWSTG 2010

12.11.2009
Am 1.1.2010 wird das neue MWSTG in Kraft treten. Das neue Gesetz regelt den Eigenverbrauch neu im Artikel 31. Nach diesem Artikel liegt Eigenverbrauch namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie bei deren Bezug ganz oder teilweise den Vorsteuerabzug vorgenommen hat oder die Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 des neuen MWSTG bezogen hat.Zum Beitrag auf www.weka-treuhand.ch

BL - Dividendenbesteuerung

11.11.2009
Die Dividendenbesteuerung wird in Basel-Stadt doch gesenkt. Die neue Grossratsmehrheit hat am Mittwoch eine unbestrittene Anpassung des Steuergesetzes an neues Bundesrecht um diesen Schritt ergänzt. Argumentiert wurde mit dem Steuerwettbewerb.2007 hatte der Grosse Rat beim Steuerpaket eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch eine Teilbesteuerung von Dividenden noch knapp abgelehnt. Unterdessen haben die Mehrheiten geändert, und die Senkung der Dividendenbesteuerung überlebte am Mittwoch einen Streichungsantrag der SP mit 49 zu 40 Stimmen.Auch ein Eventualantrag der SP, diese Senkung analog zum Bund auf 60 Prozent zu beschränken statt wie vorgeschlagen analog zu Baselland auf 50 Prozent, scheiterte mit 40 zu 47 Stimmen. So bringt die Senkung Steuerausfälle von rund drei Mio. Fr. im Jahr.

AG - Rückwirkende Abschaffung der Dumont-Praxis

10.11.2009
Im Kanton Aargau wird die Dumont-Steuerpraxis rückwirkend per 1. Januar 2009 abgeschafft. Als Konsequenz können nach dem Kauf einer alten Liegenschaft alle Instandshaltungskosten von der Steuer abgezogen werden.Das beschloss der Grosse Rat am Dienstag. Ein Antrag der SP, die Dumont-Praxis zeitgleich mit dem Bund per 1. Januar 2010 zu streichen, lehnte das Parlament mit 88 zu 37 Stimmen ab.Laut einem Bundesgerichtsurteil von 1973 durften bisher die Unterhaltskosten in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf bei den Steuern nicht abgezogen werden, wenn sie der Instandstellung einer offensichtlich vernachlässigten Liegenschaft dienen. Damit wurde berücksichtigt, dass der Kaufpreis entsprechend tief war.Der Grosse Rat hiess das kantonale Dekret, mit dem das gesamte Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes umgesetzt wird, einstimmig gut.Die Neuerungen treten im Aargau gestaffelt in Kraft. Die Steuerausfälle betragen beim Kanton rund 7,3 Millionen Franken pro Jahr und bei den Gemeinden 6,7 Millionen Franken.
Quelle: sda

Ungerechtfertigte Erhöhung der LSVA - Zollverwaltung reagiert auf Urteil des BVGer.

10.11.2009
Mit Entscheid vom 21. Oktober 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die jüngste LSVA-Tariferhöhung gutgeheissen. Nun prüft das Eidg. Finanzdepartement (EFD) nun zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Urteilsbegründung und das weitere Vorgehen.Die Tariferhöhung bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vom 1. Januar 2008 wurde von rund 5000 Fahrzeughaltern mittels Einsprache bestritten. Die Oberzolldirektion hat in drei Fällen die Einsprache abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden in der Folge ans Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.</p><p>EFD prüft nun zusammen mit dem UVEK die Urteilsbegründung. Die beiden Departemente werden auch abwägen, ob das Urteil ans Bundesgericht weiter gezogen werden soll. </p><p>Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bereitet die Zollverwaltung die Umsetzung vor. Angesichts der grossen Menge der Einsprachen und der seit dem 1. Januar 2008 ausgestellten Rechnungen ist die allfällige Rückerstattung oder Gutschrift nur mit Unterstützung von EDV-Mitteln möglich.</p><h2>Reibungsloser Ablauf an der Grenze bleibt gewährleistet</h2><p>Als Sofortmassnahme und ohne Präjudiz für das weitere Vorgehen hat die Zollverwaltung in Absprache mit den beiden Departementen die Tarife für die ausländischen Fahrzeuge auf das Niveau von 2007 angepasst. Die Anpassung ist auf den 4. November erfolgt. Grund für diese Anpassung ist die Gewährleistung eines reibungslosen und protestfreien Ablaufs an der Grenze. Zudem kann so eine allfällige Beschwerdeflut seitens der ausländischen Fahrzeughalter verhindert werden.</p><p>Für inländische Fahrzeughalter wurde die Rechnungstellung vorläufig gestoppt. Der reguläre Rechnungslauf für den Monat September 2009 ist per Ende November 2009 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, mit welchen Tarifen gerechnet wird.</p><p>EFD und UVEK werden über weitere Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeitgerecht orientieren.</p>

SO - Handänderungssteuer

09.11.2009
Im Kanton Solothurn soll die Handänderungssteuer beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum abgeschafft werden. Das will eine Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes erreichen. Das Volk entscheidet am 29. November. Regierung und Parlament sind dagegen.Die Handänderungssteuer erschwere unnötig den Erwerb von Wohneigentum, hält der kantonale Hauseigentümerverband fest. Diesen "Missstand" solle die Volksinitiative "Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien andänderung von selbst genutztem Wohneigentum" beheben.Die Steuer fällt heute beim Kauf einer Liegenschaft an. Der Erwerber muss 2,2 Prozent des Verkehrswertes, der in der Regel dem Kaufpreis entspricht, als Steuer bezahlen. Bei einem Wert von einer halben Million Franken fallen 11'000 Franken an. Kaufen Kinder eine Liegenschaft der Eltern, so ist die Steuer halb so hoch.

Parlament gegen Steuersenkung

Der Regierungsrat und das Parlament lehnen die Initiative klar ab. Das Parlament verwarf sogar den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Er hatte vorgeschlagen, die Handänderungssteuer für alle um rund zehn Prozent zu senken.Das Hauptargument der Gegner der Initiative sind die geschätzten Steuerausfällevon 8 bis 10 Millionen Franken pro Jahr. Auch führe das Begehren zu einem bürokratischen Aufwand, weil die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung kontrollieren müsse.

Solothurn als attraktiver Wohnkanton

Die Befürworter, allen voran die FDP, betonen, die Initiative helfe mit, dass der Solothurn als Wohnkanton attraktiver werde. Neue Steuerzahler würden die Ausfälle wegen der Abschaffung der Handänderungssteuer kompensieren.Die Regierung hält dagegen, dass im Kanton Solothurn 46 Prozent der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden wohnt. Im Schweizer Durchschnitt liegt die Eigentumsquote bei 34 Prozent.Volksinitiativen zur generellen Abschaffung der Handänderungssteuern hatte das Volk 2008 im Kanton Schwyz und 2003 im Kanton Zürich zugestimmt. Die jeweiligen Volksbegehren waren von den kantonalen Hauseigentümverbänden lanciert worden.
Quelle: sda

DBA sollen Referendum unterstehen

07.11.2009
Gegen die ersten fünf Doppelbesteuerungsabkommen, die die Schweiz den OECD-Richtlinien über die Amtshilfe in Steuerfragen anpasst, darf das Referendum ergriffen werden. Der Bundesrat vollzieht damit eine Kehrtwende. Ursprünglich wollte er nur über das erste Abkommen abstimmen lassen.Wie CVP-Präsident Christophe Darbellay am Freitag im Anschluss an die Von-Wattenwyl-Gespräche vor den Medien erklärte, hat der Bundesrat gegenüber den Regierungsparteien angekündigt, die fünf ersten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Parlament als Einzelbotschaften zuzuführen.Die DBA sollen ab Januar 2010 in den Kommissionen von National- und Ständerat vorberaten werden. Nach ihrer Verabschiedung durch die Räte kann gegen die Vorlagen das Referendum ergriffen werden.Der Bundesrat schwenkt damit auf den Kurs der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern ein, die sich für das fakultative Referendum ausgesprochen hatten. Die Abkommen seien derart wichtige Staatsverträge, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben dürfe.Der Bundesrat wollte dagegen lediglich das erste vom Parlament verabschiedete Steuerabkommen dem fakultativen Referendum unterstellen. Finanzminister Hans-Rudolf Merz fürchtete, dass Abstimmungen über die Abkommen mit den USA ungleich schwerer zu gewinnen seien als etwa mit Finnland.
Quelle: sda

Steuermäppchen 2009

05.11.2009
Die ESTV hat heute ihre Publikation «Steuermäppchen» in der Ausgabe 2009 veröffentlicht. Die Publikation, die viele wesentliche Tabellen in der jeweils aktuellen Ausgabe zum Steuerrecht enthält, ist in drei Bereiche aufgeteilt:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Abzüge vom Zweitverdienereinkommen
    • Sozialabzüge vom Einkommen
    • Steuerliche Behandlung der Kinderbetreuungskosten in den Kantonen
    • Sozialabzüge vom Vermögen und steuerfreies Minimum
    • Abzüge für Banksparen
    • Kombinierte Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien
    • Besteuerung der AHV/IV-, SUVA-Renten, Arbeitslosenentgeld, Besteuerung der Leibrenten
    • Besteuerung der Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge (2. Säule) und aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a)
    • Besteuerung der Renten und Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge - Übergangsbestimmungen
    • Reduktion der wirtschaftlichen DoppelbelastungAltersabzug / Abzug für bescheidene Einkommen
    • Gewinnungskosten für unselbständig Erwerbende
    • Abzug für Krankheitskosten
    • Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen für gemeinnütziger Zwecke
    • Abzüge für Unterhaltskosten von Grundstücken und Gebäuden
    • Indexklauseln
    • Übersicht über die Massnahmen zur Beseitigung der Folgen der kalten Progression
    • Steuerbezug in den Kantonen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Natürliche Personen
  • Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen PersonenDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Einfache Ansätze der Gewinnsteuer für juristische Personen
    • Einfache Ansätze der Kapitalsteuer für juristische Personen
    • Steuerfüsse in den Kantonshauptorten 2009, Kantons-, Gemeinde- Kirchensteuerfüsse - Juristische Personen
    • Besteuerung der Holding- und Beteiligungsgesellschaften
    • Besteuerung der Domizil- und Verwaltungsgesellschaften
    • Minimalsteuern der juristischen Personen
    • Liegenschaftssteuern der juristischen und natürlichen Personen
    • Minimalsteuern der natürlichen Personen
  • Handänderungs- und Vermögensgewinnsteuern sowie Erbschafts- und SchenkungssteuernDiese PDF-Datei enthält die Tabellen:
    • Handänderungssteuern
    • Besteuerung der Gewinne auf beweglichem Vermögen, der Lotterie- und Totogewinne sowie der Liqudationsgewinne
    • Grundstückgewinnsteuer
    • Erbschafts- und Schenkungssteuern

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD

Besteuerung Eigenmietwert – Eigenmietwert soll abgeschafft werden

04.11.2009
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Vorlage «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV eröffnet.

Komplette Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts vorgeschlagen

Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abgeschafft werden.

Im Gegenzug Abschaffung von Ausnahmen

Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen reduziert werden:
  • einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende sowie
  • einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die vom HEV eingereichte Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" in eine auch steuersystematisch richtige Richtung lenken. Die mit der Volksinitiative verfolgten Ziele sind für den Bundesrat in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend. Der Bundesrat ist gegen eine auf einzelne Personen oder Personengruppen beschränkte Abschaffung des Eigenmietwerts. Er lehnt daher eine fakultative Befreiung von der Eigenmietwertbesteuerung nur für Personen im Rentenalter ab. Die Massnahme würde nach Ansicht des Bundesrates zu einer sachlich nicht begründeten Ungleichbehandlung gegenüber allen nicht geförderten Gruppen führen: Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, die noch nicht Rentnerinnen und Rentner sind, sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem würde das Steuerrecht unnötig verkompliziert.

Selbstgenutzte Zweitliegenschaften – Neue kantonale Sondersteuer nötig

Die Vernehmlassungsvorlage ist so ausgestaltet, dass es auf Stufe Bund zu keinen Mindereinnahmen kommt. Da für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung zu beträchtlichen Mindereinnahmen führt, ist eine kantonale Sondersteuer auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften notwendig. Diese bemisst sich auf der Grundlage des Vermögenssteuerwerts der Zweitliegenschaft vor Abzug der Schulden. Die Zweitliegenschaftssteuer ersetzt die kantonale Vermögenssteuer wie auch die kantonale Einkommenssteuer auf allfälligen Erträgen aus Vermietung oder Verpachtung. Das EFD holt während der Vernehmlassung ein externes Rechtsgutachten zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Zweitliegenschaftssteuer ein.Vorlage Eigenmietwert - weitere Information zur Abschaffung