Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2011
06.08.2010
Die ESTV hat heute ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.
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Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2011
Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr2011 (wie auch schon im Steuerjahr 2010) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.Testen Sie jetzt die WEKA SteuerPraxis – immer aktuelle Infos zum Schweizer Steuerrecht