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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort 2012

LU - Regierungsrat will Steuern 2012 temporär erhöhen

03.11.2011
Damit der Kanton die Vorgaben aus der Schuldenbremse einhalten kann und sich die Finanzen auch in Zukunft als stabil präsentieren, beantragt die Luzerner Regierung für das Jahr 2012 eine Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 einer Einheit. Die Regierung trifft Massnahmen, um den Steuerfuss spätestens bis 2015 wieder zu senken.Finanzdirektor Schwerzmann bezeichnete an der Medienkonferenz die Steuererhöhung als Preis, den auch der Kanton Luzern indirekt für die weltweite Schulden- und Eurokrise bezahlen müsse. Er betonte aber, dass der Kanton Luzern selbst nach einer Steuererhöhung immer noch über die tiefsten Unternehmenssteuern verfügt und dadurch das beste Rezept zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer anbieten könne.Ab 2015 wieder 1,5 Einheiten - wenn die Nationalbank mitspieltIn der Finanzplanung der nächsten Jahre bleibe die Ausschüttung von Gewinnen der Nationalbank an die Kantone der grosse Unsicherheitsfaktor. Es gelte auf den Vollausfall vorbereitet zu sein, betonte Finanzdirektor Schwerzmann an der Medienkonferenz. Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass sich die finanzpolitische Situation mit den Sparmassnahmen, der Erhöhung des Staatssteuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten ab 2012 und einer allfälligen Teilausschüttung der SNB ab 2015 deutlich verbessere. Der Regierungsrat will darum den Staatssteuerfuss spätestens im Jahr 2015 wieder auf 1,5 Einheiten senken.Der Kantonsrat wird den Aufgaben- und Finanzplan AFP 2012 – 2015 in der Dezember-Session 2011 beraten.

ZH - Zwei Änderungen im Steuergesetz ab 1.1.2012 in Kraft

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zwei Beschlüsse des Kantonsrates zum Steuergesetz per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, nachdem dagegen kein Referendum ergriffen worden ist.Zum einen geht es um die Erhöhung der zulässigen Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien. Neu können Verheiratete bis zu CHF 20'000 abziehen; für die übrigen Steuerpflichtigen beträgt der abzugsberechtigte Betrag CHF 10'0000).Weiter geht es um die rechtliche Grundlage für die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie um einen Nachvollzug des Bundesrechts betreffend Nachsteuer und Steuerstrafrecht. Die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige finden allerdings schon seit dem 1. Januar 2010 direkte Anwendung.

Kalte Progression - EFD veröffentlicht aktualisierten Vorabdruck der Verordnung zur kalten Progression bei der Bundessteuer 2012

10.10.2011
Ddas Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte bereits vor rund einem Monat einen Vorabdruck der Verordnung über die kalte Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2012 publiziert. Darin wurden die Folgen der kalten Progression beim Abzug für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien nicht ausgeglichen. Dieser Ausgleich wurde nachgeholt und ein entsprechend aktualisierter Vorabdruck des Verordnungstextes aufgeschaltet.

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

08.09.2011
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2011 beträgt 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2010 = 161.0 Punkte) einer Erhöhung von 0.6 Prozent entspricht.Das EFD hat am 18. August 2011 eine Verordnung mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:Tarif 2012/PostBeim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person.Die Abzüge sollen ansonsten wie folgt angepasst werden:
Steuerperiode
20112012
Allgemeine Abzüge (Art. 212 DBG) und Sozialabzüge (Art. 213 DBG)CHFCHF
Höchstabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen (Art. 212 Abs.1 DBG)
  • für verheiratete Personen in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
3'5003’500
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
5’2505’250
  • für die übrigen Steuerpflichtigen
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
1'7001’700
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
2'5502’550
  • für jedes Kind
700700
  • für jede unterstützungsbedürftige Person
700700
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Minimum8’1008’100
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Maximum13’20013’400
Fremdbetreuungskosten pro Kind (Art. 212 Abs. 2bis DBG) - Maximum10’00010’000
Kinderabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. a DBG)6’4006’500
Unterstützungsabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. b DBG)6’4006’500
Verheiratetenabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. c DBG)2'6002’600
 

ZG - Vernehmlassung zu Steuergesetzrevision 2012 eröffnet

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt vor, das Steuergesetz auf 2012 zu revidieren (so genanntes 4. Revisionspaket). Er hat einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben (die Vernehmlassungsfrist läuft bis Oktober). Kernpunkte der geplanten Reform bilden die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Entlastungen bei den natürlichen Personen (Ausdehnung Mieterinnen-/Mieterabzug, Eigenmietwert nicht erhöhen, Erhöhung Fremdbetreuungs- und Kinderabzüge, Ausgleich der kalten Progression) und eine gestaffelte Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen.

Steuergesetzrevision 2012 / 4. Revisionspaket im Überblick

Umgesetzt werden neben der Unternehmenssteuerreform II auch das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das Gaststaatgesetz und das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien.Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern führt erstmals auch bei der direkten Bundessteuer einen Fremdbetreuungskostenabzug ein, allerdings beschränkt auf Kinder bis zum 14. Altersjahr. Aus diesem Grund muss der bestehende kantonale Fremdbetreuungskostenabzug angepasst werden. Gleichzeitig soll er auf CHF 10'000.– erhöht werden. Für Kinder ab dem 15. Altersjahr soll der heutige Kinderabzug um CHF 6'000.– erhöht werden.Neu sollen alle Mieterinnen und Mieter im Kanton Zug von einem Mieterabzug profitieren können, während im Gegenzug der Eigenmietwert für mindestens weitere 5 Jahre auf dem heutigen Niveau belassen wird (Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie hier auch die Vorhaben auf Bundesebene zur Abschaffung des Eigenmietwertes).Bei den natürlichen Personen soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden.Zusätzlich schlägt der Regierungsrat eine Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor.

Weitere Informationen zur Steuergesetzrevision 2012 im Kanton Zug

Stand dieser Publikationen: 29.06.2010.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zug