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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Familienbesteuerung

Steuerabzüge für Kinder

28.02.2011
Die Ehe ist seit langem nicht mehr die einzige Form, als Familie zusammenzuleben und Kinder aufzuziehen. Mit dem Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern, welches seit 1. Januar 2011 in Kraft ist, ergeben sich verschiedene neue Abzugsmöglichkeiten.

Abzug für bezahlte Alimente

Bis zur Volljährigkeit des Kindes hat derjenige Elternteil, welchem die elterliche Sorge zusteht, die Alimente als Einkommen zu versteuern. Beim Leistenden sind sie abzugsfähig. Mit Eintritt der Volljährigkeit des Bezügers werden bezahlte Alimente mangels einer entsprechenden Gesetzesnorm weder beim Berechtigten noch beim Leistenden steuerlich berücksichtigt.

Kinderbetreuungskosten

Wird ein Kind durch eine Drittperson betreut, weil die Eltern erwerbstätig, in Ausbildung oder erwerbsunfähig sind, können die nachgewiesenen Betreuungskosten bis zum 14. Geburtstag des Kindes vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Leben die Eltern im Konkubinat, hängt die Abzugsberechtigung von der elterlichen Sorge und allfälligen Alimentzahlungen ab. Leben die Eltern getrennt, hängt die Abzugsfähigkeit von der Obhut ab. Der Abzug beträgt bei der direkten Bundessteuer pro Kind maximal CHF 10’000.—.

Kinderabzug

Der Kinderabzug steht den Eltern für jedes minderjährige oder in Erstausbildung stehende unterstützungsbedürftige Kind zu. Bei getrennter Besteuerung der Eltern gilt Folgendes: Leistet ein Elternteil Alimente für ein minderjähriges Kind, hat der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil Anrecht auf den Kinderabzug.Steht ein Kind unter gemeinsamer elterlicher Sorge und wird kein Abzug für Alimente geltend gemacht, wird der Kinderabzug hälftig auf die Eltern aufgeteilt. Nach Eintritt der Mündigkeit steht der Kinderabzug demjenigen Elternteil zu, welcher an das Kind Alimente bzw. die höheren Alimente leistet. Dem anderen Elternteil steht allenfalls ein Unterstützungsabzug zu. Der Kinderabzug beträgt bei der direkten Bundessteuer pro Kind CHF 6'400.—. Der Unterstützungsabzug ist gleich hoch.

Versicherungsabzug

Wird einem Elternteil ein Kinder- oder Unterstützungsabzug gewährt, steht diesem auch ein Versicherungsabzug zu. Dieser beträgt bei der direkten Bundssteuer pro Kind CHF 700.—.

Steuertarif

Bei der direkten Bundessteuer werden steuerpflichtige Personen, welche mit einem Kind oder einer unterstützungsbedürftigen Person im gleichen Haushalt leben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten,  zum Elterntarif veranlagt. Dieser besteht aus dem Verheiratetentarif sowie einem Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250.— pro Kind bzw. unterstützter Person.

Empfehlung

Diese Darstellung bezieht sich auf die geltende Praxis der direkten Bundessteuer im Steuerjahr 2011. Die Kantone haben analoge Steuererleichterungen zu gewähren, welche jedoch von Kanton zu Kanton variieren werden. Abhängig von der Lebenssituation, ergeben sich unterschiedliche Steuerfolgen mit teilweise erheblichem Einsparungspotential.
Quelle: GHR TaxPage Februar 2011. Die GHR TaxPage beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Publikation mit freundlicher Genehmigung der GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch

Kreisschreiben Nr. 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

22.12.2010
Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben KS zur Ehepaar- und Familienbesteuerung veröffentlicht. Das neue Kreisschreiben ersetzt die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema. Da mittlerweile alle Kantone zur einjährigen Veranlagung übergegangen sind, wird nur noch auf die Postnumerandobesteuerung Bezug genommen.Zwar sollen miteinem Bundesgesetz die Bestimmungen über die zeitliche Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen formell bereinigt und im DBG und im StHG die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem für die direkten Steuern natürlicher Personen festgelegt werden (die überflüssig gewordenen Bestimmungen zur zweijährigen Praenumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung werden dann aufgehoben), da inhaltlich an den geltenden Bestimmungen über die einjährige Veranlagung keine Änderungen vorgenommen werden, kann aber davon ausgegangen werden, dass in der Folge kein neues Kreisschreiben erlassen wird. Das Gesetz zur Bereinigung wird gemäss heutigem Stand frühestens 2012 in Kraft treten.

Zum Inhalt des neuen Kreisschreibens 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

Das neue Kreisschreiben beinhaltet insbesondere praxisrelevante Informationen zu folgenden Fragen:
  • Beginn und Ende der Gemeinschaftsbesteuerung
  • Getrennte Veranlagung der Ehegatten bei faktischer Trennung
  • Besteuerung bei internationalen Sachverhalten (ausländischer Wohnsitz eines Ehegatten, Beschränkte Steuerpflicht eines Ehegatten)
  • Besteuerung der minderjährigen Kinder
  • Eingetragene Partnerinnen oder Partner
  • Steuernachfolge des überlebenden Ehegatten
  • Haftung und Mithaftung der Ehegatten und der Kinder für die Steuer
  • Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen
  • Kinderdrittbetreuungskostenabzug
  • Zweiverdienerabzug
  • Kinderabzug
  • Unterstützungsabzug
  • Verheiratetenabzug
  • Tarife
  • Besteuerung der unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern
  • Verfahrensrechtliche Stellung der Ehegatten (Vertretung, Akteneinsicht etc.)
Im Anhang enthält das Kreisschreiben überdies eine Übersicht sowie Tabellen zu den verschiedenen Familienkonstellationen.

Weitere Informationen zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

Direkt zum neuen KS 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

OW - Regierungsrat legt Steuergesetzrevision 2011 vor

13.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat zuhanden des Kantonsrats eine Steuergesetzrevision 2011 verabschiedet, die 2011 in Kraft treten soll. Die vorgelegte Vorlage umfasst - mit Ausnahme einiger Präzisierungen des kantonalen Steuergesetzes - primär den Nachvollzug von neuem Bundesrecht (StHG). Der Regierungsrat sieht auf Grund seiner Steuerstrategie allerdings bereits heute eine nächste Steuergesetzrevision 2012.In der vom Regierungsrat vorgelegten Steuergesetzrevision geht es primär um die Umsetzung von eidgenössischem Steuerharmonisierungsrecht. Es handelt sich insbesondere um die Unternehmenssteuerreform II und die Familienbesteuerung. Darüber hinaus werden aber auch die folgenden Punkte ins kantonale Recht überführt:
  • Abschaffung der Dumont-Praxis auch im Kanton Obwalden,
  • Abzug für Zuwendungen an politische Parteien,
  • Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen sowie die Einführung der straflosen Selbstanzeige (kleine Steueramnestie),
Darüber hinaus will der Regierungsrat auf kantonaler Ebene die Steuerpraxis vereinfachen, indem entsprechende Anpassungen und Präzisierungen im Gesetzestext vorgenommen werden.Die Inkraftsetzung ist bereits auf den 1. Januar 2011 vorgesehen. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich an seiner Sitzung im September 2010 behandeln. Eine obligatorische Volksabstimmung soll nicht durchgeführt werden.

Obwaldner Steuergesetzrevision 2012 mit grösserer Brisanz

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden blickt im Rahmen der Veröffentlichung der Vorlage zur Steuergesetzrevision 2011 bereits voraus und sieht auf 2012 eine weitere Teilrevision der Steuergesetzrevision vor. Es sollen dabei vor allem auch die mittleren und unteren Einkommen entlastet werden und um weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben, besteht zudem Handlungsbedarf bei der Unternehmensgewinnsteuer. Die Vorlage befindet sich zurzeit in Bearbeitung,eine Volksabstimmung ist im Frühjahr 2011 geplant.Der vorgeschlagene Gesetzestext ist leider im Internet bisher nicht abrufbar.

ZG - Vernehmlassung zu Steuergesetzrevision 2012 eröffnet

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt vor, das Steuergesetz auf 2012 zu revidieren (so genanntes 4. Revisionspaket). Er hat einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben (die Vernehmlassungsfrist läuft bis Oktober). Kernpunkte der geplanten Reform bilden die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Entlastungen bei den natürlichen Personen (Ausdehnung Mieterinnen-/Mieterabzug, Eigenmietwert nicht erhöhen, Erhöhung Fremdbetreuungs- und Kinderabzüge, Ausgleich der kalten Progression) und eine gestaffelte Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen.

Steuergesetzrevision 2012 / 4. Revisionspaket im Überblick

Umgesetzt werden neben der Unternehmenssteuerreform II auch das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das Gaststaatgesetz und das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien.Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern führt erstmals auch bei der direkten Bundessteuer einen Fremdbetreuungskostenabzug ein, allerdings beschränkt auf Kinder bis zum 14. Altersjahr. Aus diesem Grund muss der bestehende kantonale Fremdbetreuungskostenabzug angepasst werden. Gleichzeitig soll er auf CHF 10'000.– erhöht werden. Für Kinder ab dem 15. Altersjahr soll der heutige Kinderabzug um CHF 6'000.– erhöht werden.Neu sollen alle Mieterinnen und Mieter im Kanton Zug von einem Mieterabzug profitieren können, während im Gegenzug der Eigenmietwert für mindestens weitere 5 Jahre auf dem heutigen Niveau belassen wird (Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie hier auch die Vorhaben auf Bundesebene zur Abschaffung des Eigenmietwertes).Bei den natürlichen Personen soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden.Zusätzlich schlägt der Regierungsrat eine Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor.

Weitere Informationen zur Steuergesetzrevision 2012 im Kanton Zug

Stand dieser Publikationen: 29.06.2010.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zug

Steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern - neues Rundschreiben

05.07.2010
Die ESTV hat heute eine Übersicht über mögliche Familienkonstellationen und eine Tabelle mit den entsprechenden Steuerfolgen für die Umsetzung des Bundesgesetzes vom 25. September 2009 über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern veröffentlicht (dieses Gesetz tritt am 1.1.2011 in Kraft). Die im neuen Rundschreiben genannten Eckwerte sind vom Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) gutgeheissen worden und dienen als Vorabinformation.Die ESTV arbeitet zur in Zusammenarbeit mit der SSK ein Kreisschreiben über die Familienbesteuerung aus. Darin sollen Auslegungsfragen geklärt und die bisherigen Kreisschreiben zum Thema Familienbesteuerung zusammengefasst werden.

Themen des Rundschreibens zur Familienbesteuerung

  • Elterntarif
  • Stichtagsprinzip
  • Unterjährige Steuerpflicht
  • Teilweise Steuerpflicht
  • Kapitalleistungen nach Artikel 38 und fiktive Einkäufe nach Artikel 37b DBG
  • Übriger Liquidationsgewinn nach Artikel 37b DBG
  • Besteuerung nach dem Aufwand/Pauschalbesteuerung
  • Quellensteuer für natürliche Personen
  • Pauschale Steueranrechnung

Weitere Informationen zum Thema

NW - Weitere Steuerentlastungen

13.11.2009

Steuergesetzrevision soll 2011 in Kraft treten

Mit der Steuergesetzrevision 2011 will Nidwalden Familien mitKindern sowie juristische Personen entlasten. In der Vernehmlassung sei dieRevision von den Gemeinden und den bürgerlichen Parteien sehr positivaufgenommen worden, teilte die Standeskanzlei am Donnerstag mit.Mit der Revision will Nidwalden seine Position in der Gruppe dersteuerattraktivsten Standorte weiter stärken. Die guten Rahmenbedingungen fürnatürliche wie juristische Personen soll erhalten und weiter ausgebaut. DerLandrat behandelt die Revision im Frühling 2010. Auf 2011 soll sie in Krafttreten.Zur Entlastung der Familien ist ein Eigenbetreuungsabzug von 3000 Franken proKind vorgesehen. Mit dem vorzeitigen Ausgleich der kalten Progression soll dieKaufkraft gestärkt werden. Zudem soll die kalte Progression bei einer Erhöhungdes Indexes der Konsumentenpreise automatisch, jedoch mindestens alle dreiJahre erhöht werden.Weiter will Nidwalden bei Unternehmensnachfolge auf die Erbschafts- undSchenkungssteuer verzichten. Damit verbunden ist auch eine Steuerbefreiung fürZuwendungen bzw. Einbringungen in Unternehmensstiftungen.

Mit günstigsten Kantonen gleichziehen

Bei den juristischen Personen ist eine Senkung der festen Gewinnsteuersätze von9 auf 6 Prozent vorgesehen. Damit zieht Nidwalden mit den steuergünstigstenKantonen gleich. Die feste Kapitalsteuer soll auf 0,1 Promille reduziertwerden, was praktisch einer Abschaffung gleichkommt.Auch bei der Senkung des Maximalsteuersatzes von 3,0 auf 2,75 Prozent strebtdie Regierung eine Anpassung an die steuergünstigsten Schweizer Standorte an.Der Maximalsteuersatz soll bereits bei 155'800 Franken Einkommen angewendetwerden. Das sei eine echte Alternative zur "Flat Rate Tax", findet dieRegierung.Die Mindereinnahmen durch die Revision könnten durch Mehrerträge und denEinsatz von Eigenkapital kompensiert werden, heisst es in der Medienmitteilung.Zur Abfederung der Ausfälle in den Gemeinden sind für die Jahre 2011 bis 2013Ausgleichszahlungen durch den Kanton vorgesehen.

GE - Revidiertes Steuergesetz angenommen

28.09.2009

Entlastung für Familien und Grossverdiener

Im Kanton Genf wurden Steuererleichterungen für verheiratete Paare, Familien und reiche Steuerzahler angenommen.Verheiratete Paare werden in Genf dank dem «Voll-Splitting» fortan Konkubinatspaaren gleichgestellt. Zur Entlastung der Familien ist neu pro Kind ein Abzug von 10'000 Franken vorgesehen.Erleichterungen gibt es auch für Grossverdiener. Bei Bruttoeinkommen von 1,6 Millionen Franken wird die Steuerbelastung plafoniert. Die kantonalen und kommunalen Einkommens- und Vermögenssteuern belaufen sich in diesen Fällen kumuliert auf höchstens 60 Prozent des Nettoeinkommens.

LU - Steuerpaket angenommen

28.09.2009
Im Kanton Luzern sinkt erneut die Steuerbelastung. Die Stimmberechtigten haben das Steuerpaket 2011 mit 64'121 zu 30'448 Stimmen gutgeheissen. Entlastet werden der Mittelstand, Gutverdienende, Familien und Unternehmen.Abgestimmt wurde, weil die Linke gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatte. Auch Gemeindebehörden standen der Vorlage skeptisch gegenüber, weil diese ihr Steueraufkommen mindert. Die Stimmbeteiligung betrug 38,9 Prozent.Im Zentrum des Abstimmungskampfes stand die Unternehmensgewinnssteuer. Diese wird bereits per 2010 von 4 auf 3 Prozent gesenkt. Weil andere Kantone die Gewinne ebenfalls schwächer besteuern wollen, wird der Satz nun sogar auf 1,5 Prozent halbiert. Um die Gemeinden zu besänftigen, wurde diese Senkung von 2011 auf 2012 verschoben. Die anderen, weniger umstrittenen Steuergeschenke werden dagegen bereits ab 2011 verteilt.Mit ihrem Votum blieben die Stimmberechtigten dem vor einigen Jahren eingeschlagenen Steuersenkungskurs treu. Das gesamte Steuerpaket dürfte ab 2012 dem Kanton Ausfälle von 67 Millionen und den Gemeinden von 87 Millionen Franken bringen.

Kalte Progression und Familienbesteuerung

24.09.2009
Die Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer werden auf Anfang 2011 und hernach jährlich ausgeglichen. Auf Antrag der Einigungskonferenz hat sich der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend dem Ständerat angeschlossen.Drei Mal hatte die grosse Kammer für die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 votiert, um die Kaufkraft der Haushalte in der Krise möglichst rasch zu stärken. Ebenso oft bestand der Ständerat auf dem 1. Januar 2011, weil er Rücksicht auf die Umstellungsprobleme der Kantone und auf die Staatsfinanzen nehmen wollte.In der Einigungskonferenz konnte sich nun der Ständerat durchsetzen, dem auch am gleichzeitigen Inkrafttreten der Vorlage mit jener zur Familienbesteuerung lag. Seine Zustimmung zum Einigungsantrag war deshalb eine Formalität. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag in beiden Räten.

Korrektur der Folgen der kalten Progression neu jedes Jahr

Nach dem Beschluss der Räte werden Tarife und Abzüge künftig nicht erst dann korrigiert, wenn die aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht hat. Neu sorgt ein jährlicher Ausgleich dafür, dass die Steuerzahler nicht allein wegen des Teuerungsausgleichs auf den Einkommen schärfer besteuert werden, ohne dass ihre Kaufkraft zugenommen hat.Im Falle einer negativen Teuerung werden die Tarife und Abzüge nicht angepasst.Der nächste Ausgleich erfolgt dann auf der Basis der letzten Korrektur.Der Ausgleich der kalten Progression dürfte den Fiskus rund 300 Millionen Franken kosten. Letztmals wurde die kalte Progression mit dem Steuerjahr 2006 im Umfang von 7,6 Prozent korrigiert, was für den Bund Mindereinnahmen von 540 Millionen Franken bedeutete. Ende 2008 erreichte die aufgelaufene Teuerung 4,4 Prozent.

Familienbesteuerung – Entlastung mit Steuerrabatt und Steuerabzügen für Fremdbetreuung

Anfang 2011 tritt auch die Entlastung der Familien mit Kindern in Kraft. Diese Vorlage bringt einen Elterntarif mit einem Steuerrabatt von 250 Franken pro Kind und beim steuerbaren Einkommen einen Abzug von maximal 10'000 Franken für die Fremdbetreuung der Kinder. Die Mindereinnahmen betragen 500 Millionen für den Bund und 100 Millionen für die Kantone.