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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Kreisschreiben Nr. 31 - Anwendung und Umsetzung des Aufschubtatbestandes (Art. 18a Abs. 2 DBG; Verpachtung eines Geschäftsbetriebs) auf landwirtschaftliche Betriebe

22.12.2010
Mit dem  (Unternehmenssteuerreformgesetz II, UStR II) wurden für die Besteuerung der selbständigen Erwerbstätigkeit verschiedene Neuerungen eingeführt. Per 1. Januar 2011 tritt der neue Artikel 18a (Aufschubstatbestände) des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) in Kraft.Die ESTV hat nun ein neues Kreisschreiben KS 31 veröffentlicht, das die Anwendung und Umsetzung des Art. 18a Abs. 2 DBG auf landwirtschaftliche Betriebe näher erläutert.Direkt zum KS 31 Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Kreisschreiben Nr. 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

22.12.2010
Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben KS zur Ehepaar- und Familienbesteuerung veröffentlicht. Das neue Kreisschreiben ersetzt die früheren Kreisschreiben und Rundschreiben zu diesem Thema. Da mittlerweile alle Kantone zur einjährigen Veranlagung übergegangen sind, wird nur noch auf die Postnumerandobesteuerung Bezug genommen.Zwar sollen miteinem Bundesgesetz die Bestimmungen über die zeitliche Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen formell bereinigt und im DBG und im StHG die einjährige Postnumerandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung als einziges Bemessungssystem für die direkten Steuern natürlicher Personen festgelegt werden (die überflüssig gewordenen Bestimmungen zur zweijährigen Praenumerandobesteuerung mit Vergangenheitsbemessung werden dann aufgehoben), da inhaltlich an den geltenden Bestimmungen über die einjährige Veranlagung keine Änderungen vorgenommen werden, kann aber davon ausgegangen werden, dass in der Folge kein neues Kreisschreiben erlassen wird. Das Gesetz zur Bereinigung wird gemäss heutigem Stand frühestens 2012 in Kraft treten.

Zum Inhalt des neuen Kreisschreibens 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

Das neue Kreisschreiben beinhaltet insbesondere praxisrelevante Informationen zu folgenden Fragen:
  • Beginn und Ende der Gemeinschaftsbesteuerung
  • Getrennte Veranlagung der Ehegatten bei faktischer Trennung
  • Besteuerung bei internationalen Sachverhalten (ausländischer Wohnsitz eines Ehegatten, Beschränkte Steuerpflicht eines Ehegatten)
  • Besteuerung der minderjährigen Kinder
  • Eingetragene Partnerinnen oder Partner
  • Steuernachfolge des überlebenden Ehegatten
  • Haftung und Mithaftung der Ehegatten und der Kinder für die Steuer
  • Abzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen
  • Kinderdrittbetreuungskostenabzug
  • Zweiverdienerabzug
  • Kinderabzug
  • Unterstützungsabzug
  • Verheiratetenabzug
  • Tarife
  • Besteuerung der unverheiratet zusammenlebenden, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten und Eltern
  • Verfahrensrechtliche Stellung der Ehegatten (Vertretung, Akteneinsicht etc.)
Im Anhang enthält das Kreisschreiben überdies eine Übersicht sowie Tabellen zu den verschiedenen Familienkonstellationen.

Weitere Informationen zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

Direkt zum neuen KS 30 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung

MWST-Info 12 – Saldosteuersätze und MWST-Info 13 – Pauschalsteuersätze

17.12.2010
Die ESTV hat gestern Abend die von vielen sicher sehnlichst erwarteten MWST-Infos zu den Saldosteuersätzen und Pauschalsteuersätzen veröffentlicht. Diese Broschüren enthalten die entsprechenden Steuersatz-Anpassungen, die von den mit Saldosteuersatz oder Pauschalsteuersatz abrechnenden Unternehmen auf den 1.1.2011 hin zu gewärtigen haben. Der 1.1.2011 ist auch das Datum, ab welchem diese neuen Broschüren Gültigkeit haben.Im Rahmen der neuen Broschüren hat die ESTV die Branchen-Liste mit neuen Branchen und Tätigkeiten ergänzt, die bisher nicht aufgeführt worden waren. Zudem wurden einige Branchen und Tätigkeiten einem anderen Saldosteuersatz zugeteilt.  Den nach Saldosteuersatz abrechnenden Unternehmen ist darum zu empfehlen, Ihre Saldosteuersätze in den Anhängen I und II der neuen MWST-Info 12 zu den Saldosteuersätzen kurz zu kontrollieren.Direkt zur MWST-Info 12 - SaldosteuersätzeDirekt zur MWST-Info 13 - Pauschalsteuersätze

BE - Initiative «Faire Steuern – Für Familien» gültig zustande gekommen

16.12.2010
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat mitgeteilt, dass die Initiative «Faire Steuern - für Familien», welche vom Gewerkschaftsbund initiiert worden war, zustande gekommen ist. Die Initiative «Faire Steuern - für Familien» verlangt:
  • Die Abschaffung der Pauschalbesteuerung,
  • die Erhöhung der Kinderabzüge von 6300 auf 8000 Franken,
  • die Teilweise Korrektur der Steuersenkungen, die der Grosse Rat im März dieses Jahres beschlossen hatte.

Internationaler Steuervergleich - Schweiz mit niedriger Steuerbelastung

15.12.2010
Die Schweiz verfügt gemäss einer neuen Publikation «Fiskalquote 2009» des EFD mit einer Fiskalquote von 29.8% im Jahr 2009 noch immer über eine international vergleichsweise tiefe Steuerbelastung.Im Jahre 2008 lag die Quote mit 29.2% jedoch noch erheblich tiefer. Das EFD erklärt den Anstieg primär mit dem starken Rückgang des nominellen Bruttoinlandprodukts um 1.6%, was naturgemäss zu einer höheren Quote führt (vgl. unten den Exkurs zur Berechnung der Fiskalquote).
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Im internationalen Vergleich liegt die Fiskalquote der Schweiz gemäss einem vom EFD zitierten OECD-Bericht immer noch deutlich unter dem OECD-Durchschnitt. Niedriger sei die Steuerbelastung lediglich in den USA, in Irland und in Japan.

Exkurs: Was ist die Fiskalquote

Die Fiskalquote ist die Summe aller Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (BIP). Konkret fliessen die Steuern von Bund, Kantonen, Gemeinden und die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge in die Berechnung ein.Die Fiskalquote lässt sich aufspalten in die Steuerquote, welche die Fiskaleinnahmen der drei staatlichen Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden ins Verhältnis zum BIP setzt, und in die Beitragsquote der öffentlichen Sozialversicherungen.

Weitere Informationen zum Thema

Zusammenfassung mit Tabellen und Grafiken zum Thema Fiskalquote 2009

MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

14.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen veröffentlicht. Die Broschüre soll insbesondere praxisrelevante Informationen vermitteln für die Floristikbranche, für Landschaftsgärtner, Friedhofsgärtner sowie für Verkaufsgärtnereien (Gärtnereien mit Blumengeschäften).Spezialitäten in dieser Branche sind insbesondere:
  • Leistungskombinationen
  • Arrangements, Gestecke, Hydrokultur-Pflanzen
  • Blumensträusse und Kränze
  • Arbeiten an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen
  • Vermietung und Überwinterung von Pflanzen
  • Pflanzenservice
  • Grabunterhaltsverträge (insbesondere auch mit Vorauszahlung, Depotzahlung etc.)
  • Blumenvermittlungsorganisationen
Direkt zur MWST Branchen-Info 02 Gärtner und Floristen

Kreisschreiben Nr. 29 zum Kapitaleinlageprinzip

09.12.2010
Aktualisiert am 20.12.2010: Tools(Form 170, Excel, Beispiel)
Endlich ist es da...das Kreisschreiben der ESTV zum Kapitaleinlageprinzip (DBG 20 und DBG 125 sowie VStG 5).

Inhalt des KS 29 zum Kapitaleinlageprinzip im Überblick

  • Kapitaleinlagen
    • Grundsätze
    • Spezialeinlagen (Vorteilszuwendungen unter Schwestergesellschaften, Liberierung neuer Beteiligungsrechte durch Tochtergesellschaften, Kapitaleinlagen aus Sanierungen)
  • Reserven
  • Ausschüttungen und Rückzahlungen
    • Grundsätze
    • Gratisaktien und Gratis-Nennwerterhöhungen
    • Direkte Teilliquidation
    • Aktienrückkauf und sonstiger Rückkauf von eigenen Beteiligungsrechten
    • Indirekte Teilliquidation
    • Transponierung
  • Umstrukturierungen (Fusionen, Vermögensübertragungen, Umwandlung, Spaltung etc.)
  • Zuzug von juristischen Personen aus dem Ausland
  • Ausweis, Deklaration, Meldung
Im Anhang enthält das Kreisschreiben Beispiele zur Transponierung

Kreisschreiben zum Kapitaleinlageprinzip herunterladen

Direkt zum KS 29 zum Kapitaleinlageprinzip

Tools zur Eigenkapitalkontrolle herunterladen

Das Formular 170 und die Tabelle Excel dürfen gemäss Auskunft der ESTV nicht vor dem 01.01.2011 an sie geschickt werden.

MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

08.12.2010
Die ESTV hat die neue Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen veröffentlicht.Die neue Broschüre richtet sich an Organisationen und Institutionen der schweizerischen Hilfswerke, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit sowie an sozialtätige, karitative und kirchliche Einrichtungen.Inhaltlich werden Themen behandelt wie z.B.:
  • Begriff der Gemeinnützigkeit
  • Sozialhilfeleistungen und Leistungen der sozialen Sicherheit
  • Betreuung und Beratung behinderter Personen in Heimen, Anstalten oder Therapiezentren
  • Betreuung und Beratung von älteren Menschen
  • Betreuung von Personen im Strafvollzug oder in der Verwahrung, in Erziehungsanstalten etc.
  • Betreuung Suchtabhängiger in Gassenzimmern und "Fixerstübli"
  • Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
  • Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kinderheimen, Waisenhäusern, Kinderkrippen, Horten, am Mittagstisch etc.
  • Kinderlager, Jugendlager, Gruppenanlässe
  • Gastfamilien
  • Leistungen in der Entwicklungszusammenarbeit sowie humanitäre Hilfe
  • Zahlungen der öffentlichen Hand, Subventionen
  • Personalverleih durch nicht gewinnstrebige Einrichtungen
  • Mittelbeschaffung, Mitgliederbeiträge, Spenden und Sponsoring
  • Verkauf und Versand, z.B. in Brockenhäusern
  • Behindertenwerkstätten, Arbeitslosenkurse
  • Schulinternate, Tagesschulen
  • Krankentransporte und Invalidentransporte
Direkt zur MWST Branchen-Info 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen

DBA Österreich, Luxemburg, Norwegen, Finnland, Katar

07.12.2010
Aktualisiert: 07.12.2010 (DBA Österreich, Inkrafttreten am 1.3.2011)
Der Bundesrat hat fünf weitere Botschaften über Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet, die den internationalen Standards bei der Amthilfe in Steuersachen entsprechen. Es handelt sich um die DBA mit Österreich, Luxemburg, Norwegen, Finnland sowie Katar.Auch diese DBA enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens .In einer ersten Tranche hatte der Bundesrat am 27. November 2009 die Botschaften über die revidierten DBA mit den USA, Dänemark, Frankreich, Mexiko und Grossbritannien verabschiedet.

Fakultatives Referendum für alle DBA

Der Bundesrat beantragt den Räten, alle neuen DBA dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Er will damit staatspolitischen Bedenken Rechnung tragen.

Botschaften zu den neuen DBA

Die Botschaften zu diesen DBA können Sie unter den folgenden Links heruterladen:

Abkommenstexte

Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement