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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

St. Gallen – SG

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton St. Gallen.

SG - Änderungen in Steuerverordnungen auf den 1.1.2013

12.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen setzt auf den 1.1.2013 hin einige Verordnungsänderungen in Kraft. Im Wesentlichen geht es dabei um den Nachvollzug von Bundesregelungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen sowie um einige redaktionelle Korrekturen.

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Index der Steuerausschöpfung 2013 in den Kantonen

04.12.2012
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex 2013 veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum vierten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Steuerbelastung in meisten Kantonen tiefer als im Vorjahr - Anstieg in Zürich

Der Steuerausschöpfungsindex 2013 zeigt, dass im Schweizer Durchschnitt 26,7% der Wirtschaftskraft der Kantone und Gemeinden durch Fiskalabgaben belastet werden. Dabei konnte die Steuerbelastung  in 18 Kantonen teilweise deutlich gesenkt werden. Die höchsten Rückgänge punkto Steuerbelastung verzeichnen gemäss Steuerausschöpfungsindex 2013 die Kantone Uri, Graubünden und St. Gallen.In acht Kantonen wurde die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials hingegen ausgeweitet, d.h. die Steuerbelastung stieg – am meisten in den Kantonen Jura und Zürich.

Kantonale Unterschiede punkto Steuerbelastung recht konstant

Über die gesamte Schweiz betrachtet blieb die steuerliche Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr 2012 (26,8%) praktisch konstant. An den kantonalen Belastungsunterschieden hat sich wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem gesamtschweizerischen Wert. Dabei wurde Zug zum ersten Mal seit dem ersten Referenzjahr 2008 vom Spitzenplatz verdrängt.

Steuerbelastungsindex 2013

Abzug Säule 3a 2013

19.10.2012
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-101-D-2012-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2013 informiert.

Abzug Säule 3a im Steuerjahr 2013

Der Abzug Säule 3a 2013 ist:
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'739.-
  • Abzug Säule 3a 2013 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'696.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wird also für das Steuerjahr 2013 leicht angehoben. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese sinken im Vergleich zum Vorjahr deutlich:
  • für Vorauszahlungen: 0.25%
  • für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
Direkt zum Rundschreiben

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

08.08.2012
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2013 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2013

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2012 beträgt 160.2 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2011 =161.9 Punkte) einem Rückgang von -1.1 Prozent entspricht.Aufgrund der negativen Teuerung erfolgt somit für das Steuerjahr 2013 kein Ausgleich der Folgen der kalten Progression.

Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

28.06.2012
Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat heute die neuen Statistiken zu Steuerbelastung in den Kantonshauptorten veröffentlicht. Gleichzeitig wurden thematische Karten und Grafiken veröffentlicht, welche die Steuerbelastung für natürliche Personen in allen Gemeinden der Schweiz zeigen und vergleichen.Die alljährlich erscheinende Publikation informiert über die Steuerbelastung 2011 der natürlichen und juristischen Personen und zeigt einerseits die Belastung in den Kantonshauptorten und andererseits diejenige bei der direkten Bundessteuer.

Zum Inhalt der Publikation Steuerbelastung 2011 in den Hauptorten der Kantone

Die Publikation der ESTV zeigt die Steuerbelastungsunterschiede in Form von Steuerbelastungstabellen in folgenden Bereichen auf:
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer ledigenPerson
  • Steuerbelastung des Bruttoeinkommens einer verheirateten Person (ohne und mit 2 Kindern)
  • Steuerbelastung des AHV- und Pensionskasseneinkommens eines verheirateten Rentners
  • Reinvermögen einer verheirateten Person ohne Kinder
Die unterschiedliche Belastung durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern wird in ihrer ganzen Vielfalt ausgewiese, also für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Erbschaftssteuern
 

Zu den Steuerbelastungstabellen

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SG - IX. Nachtrag zum Steuergesetz unverändert verabschiedet

27.04.2012
Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen hat einen von der Regierung vorgeschlagenen IX. Nachtrag zum Steuergesetz ohne Änderung verabschiedet. Neben Änderungen aus harmonisierungsrechtlichen Gründen werden auch einige Änderungen aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung vorgenommen. Weiter soll damit das StG etwas «entrümpelt» werden. Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen erwartet kein Referendum gegen den Nachtrag und sieht das Inkrafttreten auf den 1.1.2013 vor.

Kernpunkte des IX. Nachtrages

Änderungen aufgrund zwingenden Harmonisierungsrechts

  • Zuwendungen an politische Parteien
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Feuerwehrsold
  • Kinderbetreuungskostenabzug
  • Konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen

Änderungen aufgrund von Bundesgerichtsurteilen

  • Steuerausscheidung
  • Halbsatzbesteuerung von Gewinnausschüttungen
  • Grundstückgewinnsteuer von ausserkantonalen Liegenschaftenhändlern
  • Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer

Weitere Anpassungen

  • Steuerstrafverfahren (unentschuldigtes Fernbleiben im Verfahren vor Verwaltungsrekurskommission und Verwaltungsgericht)
  • Entrümpelung

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SG - eTaxes 2011 - Bereit zum herunterladen

19.01.2012
Der Kanton St. Gallen teilt mit, dass die Software eTaxes 2011 nun zum Downloaden bereit ist. eTaxes ist eine Software, auf welcher die Steuererklärung für das Jahr 2011 lokal auf dem PC vorgenommen und elektronisch, via Internet, eingereicht werden kann. Allerdings sind natürlich allfällige Belege sowie eine so genannte "Quittung" ebenfalls noch per physischer Post einzureichen.

eTaxes 2011 St. Gallen – Die wichtigsten Eigenschaften

Die eTaxes-Software des Kantons St. Gallen verfügt über die folgenden Eigenschaften:
  • Elektronische Datenübertragung: Sie können die Stammdaten (die auf der Steuererklärung vorgedruckten Daten) per Internet abrufen und die Steuererklärung elektronisch ebenfalls via Internet einreichen. Beides geschieht über eine gesicherte Verbindung. N.B.: Bisher wurden über 530'000 Steuererklärungen elektronisch eingereicht. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit zum einfachen und sicheren Einreichen der Steuererklärung.
  • Automatische Berechnung: Summen oder Differenzen werden automatisch gebildet und an der richtigen Stelle im Formular eingetragen. Ebenso werden Überträge von Zusatzformularen automatisch eingesetzt.
  • Bildschirmgerechte Aufbereitung der Formulare: Formulare sind vom Format her eher ungeeignet für Computerbildschirme. Deshalb bietet das Programm zusätzlich Eingabemasken, die sich am Bildschirmformat orientieren und deshalb leichter zu bedienen sind. Ein direktes Eintragen der Daten in die Formulare ist aber ebenfalls möglich.
  • Eingabeassistent: Ein Assistent führt Sie durch die verschiedenen Masken und stellt anhand Ihrer Angaben fest, welche Sie benötigen. Über die Menüleiste kann jedoch jede gewünschte Maske schnell und problemlos aufgerufen werden. Auch der Wechsel zwischen Masken- und Formularmodus ist jederzeit bequem möglich.
  • Mehrfacheingaben: Eingabemasken erlauben häufig mehr Einträge, als im Formular vorgesehen sind. Diese werden beim Drucken automatisch auf Zusatzblättern ausgegeben. Im Formular wird nur das Total der Angaben mit einem entsprechenden Hinweis ausgewiesen.
  • Integrierte Wegleitung: Die Wegleitung ist elektronisch verfügbar. Sie kann nach Stichworten durchsucht oder zu bestimmten Punkten der Steuererklärung befragt werden. Auf den Eingabemasken befinden sich Buttons, die Ihnen sogleich die entsprechende Stelle in der Wegleitung anzeigen.
  • Integrierte Kursliste: Die Kursliste ist ebenfalls elektronisch verfügbar. Damit können Sie Ihre Titel bequem und zuverlässig ins Wertschriftenverzeichnis übertragen.
  • Integrierter Steuerkalkulator: Mit dem integrierten Steuerkalkulator können für alle st.gallischen Gemeinden Steuerberechnungen vorgenommen werden.
  • Mandantenfähigkeit: Sie können beliebig viele Steuererklärungen anlegen und ausfüllen. Bereits bestehende Steuererklärungen können Sie per Doppelklick öffnen (Windows/MacOS).
  • Serverbetrieb: Die Steuererklärungen können zentral auf einem Netzwerkserver abgelegt werden, so dass sie von mehreren Personen eingesehen und bearbeitet werden können.

eTaxes 2011 St. Gallen – Systemvoraussetzungen für den Betrieb

Je nach Betriebssystem stellt das Programm gewisse Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit von Computer, Bildschirm und Drucker. Diese sind hier zusammengestellt.Drucker: Mindestens 300 dpi DruckerauflösungBildschirm: Mindestens 800 x 600 Pixel AuflösungWindows 2000 / XP / Vista / 7Mindestens: Pentium 466 MHz, 96 MB RAMJava: Runtime Version 1.6.0 oder höherMac OS XMindestens: Mac OS X 10.3.9 mit installiertem Java 1.4.2 Update 2; 466 MHz, 256 MB RAMHinweis: Benutzer von OS X können die aktuelle Java Runtime über die automatische Softwareaktualisierung beziehen.LinuxMindestens: Pentium 466 MHz, 64 MB RAM; SuSE / Redhat / Mandrake ab Version 7

eTaxes 2011 St. Gallen – Weitere Informationen und Download

Steuerrechner 2011

21.12.2011
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2011)Bern (2011)
Luzern (2011)Uri (2011)
Schwyz (2011)Obwalden (2011)
Nidwalden (2011)Glarus (2011)
Zug (2011)Freiburg (2011)
Solothurn (2011)Basel-Stadt (2011)
Basel-Land (2011)Schaffhausen (2011)
Appenzell A.Rh. (2011)Appenzell I.Rh. (2011)
St. Gallen (2011)Graubünden (2011)
Aargau (2011)Thurgau (2011)
Tessin (2011)Waadt (2011)
Wallis (2011)Neuenburg (2011)
Genf (2011)Jura (2011)
Direkte Bundessteuer (2011)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen der Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

SG - Steuergesetzrevision: Botschaft veröffentlicht

20.12.2011
Der Regierungsrat des Kantons St. Gallen hat die Botschaft zum neuten Nachtrag zum Steuergesetz und den Verordnungstext zum neunten Nachtrag der Steuerverordnung vorgelegt.

Geplante Änderungen St. Galler Steuergesetz

Die vom Regierungsrat vorgestellte Botschaft enthält primär Änderungen, die auf Grund zwingender Bestimmungen des StHG sowie auf Grund vonaktuelleren Bundesgerichtsurteilen ins kantonale Steuerrecht überführt werden sollen.Insbesondere werden in folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen:
  • Zuwendungen an politische Parteien / Parteispenden
  • Mitarbeiterbeteiligungen / Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen
  • Feuerwehrsold
  • Kinderbetreuungskostenabzug
  • Konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen
  • Steuerausscheidung (Präzisierung auf Grund der Rechtsprechung des BGer, wonach Ausscheidungsverluste möglichst zu vermeiden sind)
  • Halbsatzbesteuerung von Gewinnausschüttungen (Aufhebung der Einschränkung auf einen «Sitz in der Schweiz» auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
  • Grundstückgewinnsteuer von ausserkantonalen Liegenschaftenhändlern (Aufhebung der Sonderbestimmung auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
  • Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer (Streichung der Voraussetzung «mit gleicher Funktion» im Bereiche der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides)
Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich des Steuerstrafverfahrens und es werden einige formale «Entrümpelungsmassnahmen» ergriffen.

Änderungen St. Galler Steuerverordnung

Die vom Regierungsrat beschlossenen Verordnungsänderungen betreffen:
  • den Anteil des katholischen Konfessionsteils
  • die Aufwandbesteuerung
  • die Berufskosten nebenamtlicher Behördenmitglieder
  • die Liquidationsgewinne und
  • die Grundaufwandentschädigung der Gemeinden.

Weitere Informationen zum Thema

Index der Steuerausschöpfung 2012 in den Kantonen

01.12.2011
Das EFD hat den neuen Steuerausschöpfungsindex veröffentlicht. Als Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton zeigt der nunmehr bereits zum dritten Mal publizierte Index, wie stark die Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Im Schweizer Durchschnitt werden 26.8% des Ressourcenpotenzials 2012 durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Damit liegt die steuerliche Ausschöpfung 2 Prozentpunkte höher als im Referenzjahr 2011. Dieser Anstieg ist zum grössten Teil auf die Neuberechnung des Ressourcenpotenzials zurückzuführen (für das Referenzjahr 2012 wurden die Gewichtungsfaktoren des steuerbaren Vermögens der natürlichen Personen und der massgebenden Gewinne der juristischen Personen aktualisiert; die Anpassung dieser Faktoren führte zu einer Reduktion des schweizerischen Ressourcenpotenzials).

Nidwalden, Schwyz und Zug mit tiefster Belastung, Westschweiz, Bern und Graubünden mit höchster Belastung

An den effektiven kantonalen Belastungsunterschieden hat sich indes, wenn dieser Sondereffekt nicht beachtet wird, wenig verändert. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Schwyz und Zug deutlich unter dem Durchschnitt, wobei Zug mit 13,6% den tiefsten Wert aufweist und damit sein Ressourcenpotenzial halb so stark belastet wie der Durchschnitt aller Kantone. Auch am oberen Ende der Skala kommt es kaum zu Veränderungen. Erneut liegt die Fiskalbelastung in einigen Westschweizer Kantonen sowie Bern und Graubünden am höchsten, wobei Genf mit 35,4% sein Ressourcenpotenzial am stärksten ausschöpft.

Gesamtschweizerisch nur sehr leichter Anstieg über die letzten Jahre

Gegenüber dem ersten Referenzjahr 2008 (Einführung neuer Finanzausgleich) hat die Steuerbelastung in Genf um 3,9 Prozentpunkte zugenommen, während sie in Obwalden um 6,8 Prozentpunkte abgenommen hat. Im Schweizer Durchschnitt ist die Fiskalbelastung in den letzten vier Jahren mit +0,7 Prozentpunkten leicht angestiegen.

Steuerausschöpfung 2012Weitere Informationen zum Index der Steuerausschöpfung 2012