SG - Regierungsrat will Pauschalbesteuerung nicht abschaffen
14.08.2010
Die St. Galler Regierung lehnt die Initiative der SP zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen ab. Dies teilt der Regierungsrat in seiner gestrigen Medienmitteilung mit. Der Regierungsrat stellt der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung nun einen Gegenvorschlag gegenüber. Danach sollen wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach Aufwand besteuert werden können, allerdings auf viel höheren Mindestbeträgen.Die Initiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» der SP verlangt, dass das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abgeschafft wird (wie dies z.B. auch bereits im Kanton Zürich der Fall ist). Die Initianten bringen vor, eine pauschale Besteuerung reicher Ausländer auf der Basis der Lebenshaltungskosten sei ungerecht gegenüber allen anderen Steuerpflichtigen.Bevor die Initiative vor's Volk kommt, muss der Kantonsrat entscheiden, ob er dem Begehren zustimmt, ob er es ablehnt oder ob er auf eine Stellungnahme verzichten will. Die Regierung beantragt nun dem Kantonsrat, das Initiativbegehren dem Volk mit einer Empfehlung zur Ablehnung zu unterbreiten und auf den Gegenvorschlag einzutreten.
St. Galler Regierungsrat befürchtet Wegzug von reichen Ausländern bei Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Alleingang
Der Kanton St. Gallen hat zwar im Jahr 2008 der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur gesamtschweizerischen Abschaffung der Aufwandbesteuerung eingereicht, doch sehen deren Chancen gegenwärtig schlecht aus. Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) hat anfangs 2010 bekräftigt, dass sie die Aufwandbesteuerung beibehalten möchte. Allerdings sieht sie einen Handlungsbedarf und schlägt eine Verschärfung der Voraussetzungen vor. Auf Bundesebene plant der Bundesrat eine Reform der Aufwandbesteuerung, bei der er sich voraussichtlich auf den Vorschlag der FDK abstützen wird. Unter diesen Umständen wäre es gemäss Ansicht des Regierungsrates verfehlt und (dies wohl auch der Hauptgrund für die Ablehnung des Regierungsrates) für den Kanton St. Gallen nachteilig, wenn er die Aufwandbesteuerung abschaffen würde.Gegenvorschlag aus Angst vor Volkes Stimme?
Der Regierungsrat legt dem Parlament nun einen Gegenvorschlag vor, der die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung nun zumindest verschärft, wohl auch etwas aus Angst, dass das auf Grund der «Abzocker-Diskussionen» doch recht sensibilisierte Stimmvolk der Initiative zustimmen könnte.Wie bisher sollen gemäss Ansicht des Regierungsrates Ausländer das Recht haben, über das Zuzugsjahr hinaus nach dem Aufwand besteuert zu werden. Die Modalitäten der Aufwandbesteuerung sollen jedoch wie folgt verschärft werden:- Die Steuer vom Einkommen soll nach dem (jährlichen) weltweiten Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie bemessen und nach den ordentlichen Steuersätzen berechnet werden. Der massgebliche Aufwand für die Festsetzung der Einkommenssteuer soll aber
- wenigstens dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
- dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen und
- wenigstens CHF 600'000.- betragen.
- Das steuerbare Vermögen soll wenigstens 12 Mio. betragen. Anwendbar soll der ordentliche Vermögenssteuersatz sein.
- Für Altfälle soll eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt werden.