NW - Steuergesetzrevision 2011
03.01.2011
Am 1.1. ist die Teilrevision des Steuergesetzes im Kanton Nidwalden in Kraft getreten. Die Teilrevision des Steuergesetzes beinhaltet einerseits Steuerentlastungen für Familien mit Kindern sowie bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung. Andererseits werden bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt (Steuerharmonisierungsgesetz und Unternehmenssteuerreform II).
Die wichtigsten Änderungen mit der Teilrevision 2011 des Steuergesetzes Nidwalden im Überblick
- Senkung des Maximalsteuersatzes von 3% auf 2.75%.
- Einführung eines Kinderabzuges von Fr. 3'000.-- für die Eigenbetreuung.
- Senkung der festen Gewinnsteuer für juristische Personen auf 6 Prozent.
- Senkung der festen Kapitalsteuer für juristische Personen auf 0.1 Promille.
- Entlastung der Besteuerung von Lizenzerträgen um 80% (Lizenzbox)
- Aufhebung der prozentualen und betragsmässigen Begrenzung von Rückstellungen für Forschungs- und Entwicklungskosten
- Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmensfortführung
- Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Eltern sowie Stiefeltern und Pflegeeltern
- Senkung der festen Gewinnsteuer für Stiftungen und Vereine auf 1 Prozent
- Abschaffung der Dumont-Praxis (rückwirkend auf 1.1.2010)
- Ausgleich der kalten Progression
- Einführung des Kapitaleinlageprinzips, wonach das durch die Inhaber der Beteiligungsrechte nach dem 31.12.1996 einbezahlte Agio der Rückzahlung von Grund- und Stammkapital gleichgestellt wird.
- Attraktivere Voraussetzungen zur Erlangung des Beteiligungsabzuges.
- Erleichterung von Ersatzinvestitionen.
- Steueraufschub bei Übertragung von Liegenschaften aus dem Geschäfts- in das Privatvermögen auf Antrag.
- Verminderte Steuerbelastung von Liquidationsgewinnen bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach vollendetem 55. Altersjahr oder infolge Invalidität.