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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Zürich

ZH – Motorfahrzeugsteuern – Gesetz verabschiedet

23.04.2010
Besonders energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge sollen im Kanton Zürich künftig von einem befristeten Steuerrabatt profitieren können. Der Regierungsrat hat gestern die entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, die der Forderung nach einer verursachergerechteren Besteuerung der Strassenfahrzeuge (Motorfahrzeuge und Anhänger) besser Rechnung tragen soll.

Neue Berechnungskriterien: Hubraum und Gesamtgewicht

Die Motorfahrzeugsteuern für leichte Motorwagen sollen nach dem Vorschlag des Regierungsrates neu nach Hubraum und Gesamtgewicht (bisher nur Hubraum) bemessen werden.
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Steuerrabatt für energieeffiziente Fahrzeuge – Umweltetikette / Energieetikette

Neu ist ein Rabattsystem vorgesehen, das auf der vom Bund definierten Energieetikette bzw. der in Ausarbeitung befindlichen Umweltetikette beruht. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen der beiden besten Kategorien gemäss Energie- bzw. Umweltetikette sollen ab der Erstinverkehrsetzung für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre von einem Steuerrabatt
  • von 80 Prozent (für die beste Kategorie) bzw.
  • von 50 Prozent (für die zweitbeste Kategorie)
profitieren. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses wurde auf eine befristete Steuerbefreiung verzichtet und stattdessen die Rabattdauer um ein Jahr verlängert.Die Energieetikette ist zurzeit erst für Personenwagen verfügbar. Der Bund will die Energietikette und später die Umweltetikette auf weitere Fahrzeugarten wie Lieferwagen, Motorräder usw. auszudehnen.

CO2-Ausstoss Zusatzkriterium für Steuerrabatt

Ebenfalls aufgrund der Forderungen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurde für die Rabattberechtigung ein zusätzliches Kriterium im Sinne einer CO2-Grenze – nämlich max. 140 g CO2-Ausstoss pro Kilometer – in die Gesetzesvorlage aufgenommen. So soll sichergestellt werden, dass nur verbrauchsarme Fahrzeuge in den Genuss eines Steuerrabattes gelangen können.Mit der Einführung eines Rabattsystems soll ein Anreiz zur Beschaffung eines energieeffizienten und emissionsarmen Fahrzeuges geschaffen werden.

Schwere Fahrzeuge, Motorräder, Fahrräder

Lastwagen, schwere Sattelschlepper und Gesellschaftswagen sollen neu einheitlich nach Gesamtgewicht und Abgaskategorie (Euronorm 0 bis Euronorm 5; Kategorienbildung analog der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe des Bundes LSVA) besteuert werden. Heute werden Lastwagen nach Nutzlast, schwere Sattelschlepper nach Pauschaltarif und Gesellschaftswagen (Car) nach Hubraum besteuert. Die saubereren Fahrzeuge profitieren von günstigeren Verkehrsabgaben als weniger saubere, gleich schwere Fahrzeuge, was ebenfalls einem Bonus gleichkommt.Motorräder sollen neu nach Hubraum und Abgaskategorie (bisher nur Hubraum) besteuert werden. Bei Anhängern an Motorwagen ist eine Besteuerung nach dem Gesamtgewicht vorgesehen (bisher Nutzlast). Diese Änderung trägt dem Verursacherprinzip ebenfalls wesentlich besser Rechnung.Fahrräder und deren Anhänger sowie Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb bleiben weiterhin abgabefrei. 

ZH - Neues Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige

05.03.2010
Eine einfache schriftliche Mitteilung genügt als erster Schritt, um bisher nicht versteuerte Einkommen und Vermögen zu legalisieren. Dies geht aus einem neuen Merkblatt des kantonalen Steueramtes Zürich zur so genannten Mini-Steueramnestie hervor.Das Steueramt des Kantons Zürich hat das Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige und zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen auf seiner Internet-Site aufgeschaltet. Es beschreibt, welche Möglichkeiten die Steuerpflichtigen seit Anfang Jahr haben, um einmal in ihrem Leben in den Genuss der vom Bund beschlossenen kleinen Steueramnestie zu gelangen. Die Selbstanzeiger müssen dabei
  • von sich aus tätig werden,
  • sich gegenüber den Steuerbehörden kooperativ zeigen sowie
  • ihre bisher verheimlichten Vermögen und Einkommen rückhaltlos offenlegen.
Im Gegenzug entfällt für die Selbstanzeiger die sonst übliche Busse von 20 Prozent der hinterzogenen Steuern, und es ist kein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs zu gewärtigen. Nachsteuern und Zinsen für maximal zehn zurückliegende Jahre müssen hingegen bezahlt werden.Für die seit Anfang Jahr mögliche straflose Selbstanzeige genügt eine einfache schriftliche Mitteilung an das Steueramt.Von der Amnestie profitiert jedoch nicht, wer die verheimlichten Werte lediglich kommentarlos in der Steuererklärung aufführt.

Nachbesteuerung bei Erbschaften

Gelangen Erben in den Besitz von Vermögen, das der Erblasser nicht korrekt deklariert hat, müssen Erben die Nachsteuern nur für die letzten drei Jahre entrichten. Bedingung ist aber auch in diesen Fällen, dass die Steuerpflichtigen mit den Behörden vorbehaltlos kooperieren und sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemühen.Zum Merkblatt zur straflosen Selbstanzeige im Kanton Zürich.
Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich

ZH - Verwaltungsgericht soll Steuerrekurskommission beaufsichtigen

11.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat beschlossen, dass die Steuerrekurskommission neu dem Verwaltungsgericht unterstellt werden soll. Bisher war sie in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern angegliedert. Zugleich wird der gerichtliche Charakter der Rekursinstanz durch ihre Bezeichnung als Gericht verdeutlicht. Die Gesetzesvorlage geht nun an den Kantonsrat.Die Kantonsverfassung verlangt, dass sich die Gerichte des Kantons Zürich unter der Leitung der obersten kantonalen Gerichte selbst verwalten. Die heutige Steuerrekurskommission ist ein Gericht, entgegen ihrer Bezeichnung. Bisher war sie aber in administrativer Hinsicht der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Diese hat in Zusammenarbeit mit der Rekurskommission und dem Verwaltungsgericht einen Entwurf für die Gesetzesänderungen ausgearbeitet, die erforderlich sind, um die Rekurskommission neu administrativ dem Verwaltungsgericht zu unterstellen.

Aus Steuerrekurskommission wird Steuerrekursgericht

Ihrem Charakter als unabhängige gerichtliche Instanz soll auch die neu vorgesehene Bezeichnung als Baurekursgericht und Steuerrekursgericht Ausdruck verleihen. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

ZH - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten - Präzisierung

07.01.2010
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für
  • Anwaltsprüfung,
  • Dissertation,
  • Facharzttitel und
  • gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien
als Weiterbildungskosten anerkannt.Eine tabellarische Übersicht im Merkblatt soll eine rasche Zuordnung von einzelnen Bildungsmassnahmen ermöglichen.Direkt zum neuen MerkblattDie präzisierte Praxis gilt ab sofort.
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich

ZH - Online-Steuererklärungen schon bald möglich?

10.12.2009
Steuerzahlende und Treuhänder sollen die Möglichkeit erhalten, die Steuererklärungen elektronisch zu erstellen und einzureichen. Der Regierungsrat hat für das E-Government-Teilprojekt 7,86 Millionen Franken bewilligt.Unter dem Namen«ZüriPrimo» wird seit fünfeinhalb Jahren in mehreren Schritten die Informatik im kantonalen Steueramt modernisiert und ein Gesamtsystem realisiert, das eine ganzheitliche Ausrichtung des Prozesses «Steuern erheben» vorsieht und bis im Jahre 2015 eingeführt sein soll.
Quelle: Pressemitteilung des Kantons Zürich

ZH - Steuerinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton»

04.12.2009
Regierungsrat beantragt Ablehnung.Mit der am 25. März 2009 eingereichten kantonalen Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich» wird eine Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs und damit eine Halbierung der Vermögenssteuer verlangt. In seiner Stellungnahme zur Volksinitiative beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative den Stimmberechtigten zur Ablehnung zu empfehlen.Der Regierungsrat weist darauf hin, dass der Kanton Zürich, im Vergleich zu den Nachbarkantonen, für untere und mittlere Vermögen zwar eine günstige Belastung, für sehr hohe Vermögen jedoch die höchste Belastung vorsehe. Im interkantonalen Steuerwettbewerb komme erschwerend hinzu, dass Steuerpflichtige mit sehr hohen Vermögen in der Regel auch über sehr hohe Einkommen verfügten, bei denen der Kanton Zürich im Vergleich mit den anderen Kantonen ebenfalls zurückfalle.Diesem Umstand werde jedoch in der Steuergesetzrevision zur Steuerentlastung für natürliche Personen Rechnung getragen, die der Kantonsrat am 30. März 2009 beschlossen hat. Nachdem dagegen sowohl das Kantonsratsreferendum ergriffen wurde als auch zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingerecht wurden, findet die Volksabstimmung über die Steuergesetzrevision voraussichtlich im Juni 2010 statt.Weiter weist der Regierungsrat auf die hohen Steuerausfälle hin, die mit einer Halbierung der Steuersätze für die Progressionsstufen des Vermögenssteuertarifs verbunden wären. Ausgehend von den Budgetjahren 2009 und 2010 bzw. den Planjahren 2011-2013 würden sich diese Steuerausfälle für die Staatssteuer in einer Bandbreite zwischen rund 240 und 290 Millionen Franken bewegen.Solche Steuerausfälle seien jedoch im Hinblick auf die aktuelle Finanzlage des Kantons, aber auch vor dem Hintergrund der mit der Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 verbundenen Steuerausfälle, abzulehnen. Zudem hätte die Volksinitiative auch bei den Gemeindesteuern entsprechende Ausfälle zur Folge.Der Regierungsrat lehnt daher die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton» ab.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zürich

ZH - Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise von 2001

24.11.2009
Der als Dot-Com-Krise bezeichnete Konjunktureinbruch von 2001, der Parallelen zum aktuellen Wirtschaftstief aufweist, führte dazu, dass die Steuerkraft in zwei von drei Zürcher Gemeinden einbrach. In den wohlhabenden Gemeinden ging die Steuerkraft überdurchschnittlich stark zurück. Dasselbe gilt für Gemeinden, in denen viele Einwohnerinnen und Einwohner in einer konjunkturell sensitiven Branche arbeiteten.Eine Studie des Statistischen Amts untersucht die Entwicklung der Steuerkraft der Zürcher Gemeinden nach der Dot-Com-Krise von 2001. Als Steuerkraft wird der Steuerertrag bezeichnet, den eine Gemeinde bei einem hypothetischen Steuerfuss von 100 Prozent erzielen würde. Diese Normierung erlaubt es, die finanziellen Ressourcen der Gemeinden miteinander zu vergleichen. Der Konjunktureinbruch von 2001 war geprägt durch einen Rückgang der Wirtschaftsleistung und einen Einbruch der Aktienkurse. In dieser Hinsicht gleicht er der aktuellen Wirtschaftskrise.

Unterschiedliche Entwicklung in den Zürcher Gemeinden

Nachdem 2001 das Wirtschaftswachstum eingebrochen war, ging die Steuerkraft im Kanton Zürich zurück. Dabei betrug die Verzögerung, mit der die Dot-Com-Krise auf die Gemeindefinanzen durchschlug, rund zwei Jahre. Allerdings entwickelte sich die Steuerkraft zwischen 2002 und 2004 in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. In etwa einem Drittel der Gemeinden nahm sie entgegen dem allgemeinen Trend sogar zu. Dies zeigt, dass die Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuererträge unterschiedlich stark von der konjunkturellen Entwicklung abhängen.

Wirtschaftsstruktur beeinflusst konjunkturelle Abhängigkeit

Ein Grund für die gegenläufige Entwicklung der Steuerkraft sind die grossen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur der Zürcher Gemeinden. Arbeiteten viele Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde in Branchen, die starken konjunkturellen Schwankungen unterliegen, so ging die Steuerkraft nach dem Konjunktureinbruch überdurchschnittlich stark zurück. über die Einkommen hat sich Branchenkonjunktur auf die Gemeindefinanzen übertragen. Solche Gemeinden liegen meist nahe an den Städten Zürich und Winterthur. Auch in Zürich selbst ist ein grosser Teil der Bevölkerung in eher konjunkturabhängigen Branchen beschäftigt. Im Gegensatz dazu arbeiten etwa im Zürcher Oberland viele Menschen in konjunkturell resistenteren Wirtschaftsbranchen.

Einkommensstarke Gemeinden reagieren stärker auf Konjunktureinbruch

über den Branchenmix hinaus beeinflussten weitere Faktoren die Entwicklung der Steuerkraft zwischen 2002 und 2004. Eine wichtige Rolle spielte auch, über welche finanziellen Ressourcen eine Gemeinde verfügt. Je höher die Steuerkraft vor der Krise war, desto stärker fiel der Rückgang aus. Ein Grund für diese Beobachtung ist, dass hohe Einkommen relativ stark von der wirtschaftlichen Konjunktur beeinflusst werden. Auch bei diesem Kriterium waren Gemeinden abseits der wirtschaftlichen Brennpunkte tendenziell besser positioniert als zentral gelegene.

Ganze Studie zum Download

Die Entwicklung der Steuerkraft nach der Dot-Com-Krise, Gegenläufige Tendenzen in den Zürcher Gemeinden und Einflussfaktoren. Online verfügbar auf der Website des Statistischen Amts des Kantons Zürich: <a class="navhelp" target="_blank" href="http://www.statistik.zh.ch/statistik.info">www.statistik.zh.ch/statistik.info</a>  <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>

Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern zu Ende

26.10.2009
KPMG-Studie zeigt: Schweizer Kantone im Europa-Vergleich steuerlich attraktiv.Der Trend zu sinkenden Unternehmenssteuern geht europaweit wegen dem steigenden Geldbedarf zahlreicher Regierungen zu Ende. Laut einer neuen KPMG-Studie wird der Mehrwertsteueranteil an den Gesamteinnahmen grösser.In Europa liegen die Unternehmenssteuersätze aktuell im Schnitt bei 23,2 Prozent, wie eine am Montag vorgestellte Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma KPMG festhält. Zum ersten Mal seit 13 Jahren sei keine Senkung beobachtet worden.Bei den indirekten Steuern, zu denen vor allem die Mehrwertsteuer gehört, sind die Sätze in Europa zwischen 2004 und 2009 von 19,5 auf 19,8 Prozent angestiegen. Wegen der Rezession verbreiterten die Regierungen die Steuerbasis, wobei der Mehrwertsteuer eine wichtige Rolle zukomme, schreibt KPMG.In Lateinamerika liegen die Unternehmenssteuersätze im Schnitt unverändert bei 26,9 Prozent, während sie in der Region Asien-Pazifik im Vorjahresvergleich von 28,4 auf 27,5 Prozent sanken. In Lateinamerika kletterten die indirekten Steuern von 15,9 auf 16,2 Prozent, während sie in Asien von 10,9 auf 10,8 Prozent ganz leicht zurückgingen.

Schweiz punkto Unternehmenssteuersätze europäisch auf Rang 15

Die Schweiz belegt in der europäischen Rangliste der Unternehmenssteuersätze Platz 15. Dies liege aber daran, dass für die Untersuchung der Satz der Stadt Zürich von 21,17 Prozent herangezogen wurde, schreibt KPMG.Im Vergleich lassen einzelne Kantone die Schweiz in einem attraktiveren Licht erscheinen: Appenzell-Ausserrhoden und Obwalden mit einem Satz von je 12,7 Prozent belegen Rang 5 und sind vergleichbar mit Irland. Sie liegen aber hinter mehreren osteuropäischen Staaten mit 9 bis 10 Prozent und den britischen Besitzungen Guernsey und Man, wo es keine Unternehmenssteuern gibt.

Unternehmenssteuern – Kantone gut positioniert

Die Schweizer Kantone haben ihre Sätze im Vergleich zu 2008 entweder gar nicht oder nur marginal geändert. Ausnahmen bilden St. Gallen, das den Satz um 1,9 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent senkte sowie Aargau, wo der Satz um 2,2 Punkte auf 19,8 Prozent gestutzt wurde.Alle Schweizer Kantone sind im Vergleich zu den Nachbarländern laut KPMG "hervorragend" positioniert. Dazu gehören auch die Kantone mit den höchsten Schweizer Steuersätzen wie Basel Stadt (23,4 Prozent), Waadt (23,5 Prozent) und Genf (24,2 Prozent).

ZH - Regierungsrat beantragt beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten gegen Steuergesetzrevision betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen abzulehnen

15.10.2009
Gegen die Steuergesetzrevision vom 30. März 2009 betreffend Steuerentlastungen für natürliche Personen wurden, neben dem Kantonsratsreferendum, zwei Referenden mit Gegenvorschlägen von Stimmberechtigten eingereicht. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantonsrates lehnt der Regierungsrat beide Gegenvorschläge von Stimmberechtigten ab; ausserdem beantragt er dem Kantonsrat, einen Gegenvorschlag für teilweise ungültig zu erklären.

ZH - Steuerausfälle im Umfang von 200 Mio. erwartet

08.10.2009
Der Regierungsrat hat den zweiten Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons Zürich im Jahr 2009 erstellt. Demnach wird die Erfolgsrechung 2009 mit einem geschätzten Aufwandüberschuss von rund 170 Millionen Franken abschliessen. Das Budget rechnete mit einer schwarzen Null in der Erfolgsrechnung.Aufgrund der Entwicklung bis Ende August 2009 haben die Direktionen, die Staatskanzlei, die Behörden, die Rechtspflege und die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihr Jahresendergebnis geschätzt und es mit dem vom Kantonsrat beschlossenen Budget 2009 verglichen. <br /><br /><strong>Erfolgsrechnung</strong> <br /><br />Die Erfolgsrechnung schliesst laut diesen Schätzungen mit einem Aufwandüberschuss von 172 Millionen Franken ab, das bedeutet gegenüber dem budgetierten Ertragsüberschuss von 12 Millionen Franken eine Verschlechterung von 184 Millionen Franken. Hauptgrund für die Verschlechterung sind konjunkturell bedingte Steuerausfälle von etwa 200 Millionen Franken, vor allem bei den direkten Bundessteuern und der Gewinnsteuer von juristischen Personen. <br /><br />Eine alternative Schätzung, die vom Eintreten günstiger Umstände und Entwicklungen ausgeht, weist für das Jahresendergebnis eine schwarze Null aus: Bei einem Ertragsüberschuss von zwei Millionen Franken würde dies eine Verschlechterung gegenüber dem Budget 2009 von lediglich zehn Millionen Franken bedeuten. Im Vergleich zum ersten Zwischenbericht per Ende April 2009 wird das Jahresendergebnis in beiden Szenarien um rund 40 Millionen Franken besser erwartet. <br /><br /><strong>Investitionsrechnung</strong> <br /><br />Die Nettoinvestitionen sind mit rund 1,1 Milliarden Franken budgetiert und werden nach Schätzung der Direktionen zu rund 90 Prozent umgesetzt. Einzelne Unterschreitungen ergeben sich durch Minderausgaben oder Verzögerungen bei Projekten, beispielsweise im Strassenbau. Im ersten Zwischenbericht war noch davon ausgegangen worden, dass die geplanten Investitionen praktisch vollständig ausgeführt werden können. <br /><br /><strong>Haushaltsvollzug 2009 <br /></strong><br />Der Kantonsrat hat das Budget 2009 der Erfolgsrechnung um rund 100 Millionen Franken gekürzt und es dem Regierungsrat überlassen, wie er diese Verbesserung erzielen will. Der vorliegende Zwischenbericht zeigt, dass die vom Kantonsrat geforderte Verbesserung in den Direktionen und der Staatskanzlei erreicht wird. Trotzdem wird erwartet, dass die Erfolgsrechnung schlechter als budgetiert abschliesst, weil die Steuererträge voraussichtlich nicht im budgetierten Umfang eingehen werden. <hr><i>Quelle: Medienmitteilung Kanton Zürich</i>