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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig

Steuerabkommen mit Deutschland - Abkommenstext

22.09.2011
Gestern haben die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen unterzeichnet, das in Zukunft eine effektive Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sicherstellen soll. Der vollständige Abkommenstext ist mit dieser Unterzeichnung nun öffentlich zugänglich.

Schicksal ungewiss

Nun ist das Abkommen also unterzeichnet und soll 2013 in Kraft treten. Ob es aber jemals so weit kommen wird, ist im Moment unsicherer denn je, denn in Deutschland haben sowohl SPD wie Grüne Widerstand im Bundesrat angekündigt. Kritisiert wird insbesondere, dass Steuerbetrüger mit dem neuen Abkommen straffrei ausgingen. Zudem sei auf Grund der anonymen Abgeltungssteuer auch in Zukunft nur ungenügende Transparenz gewährleistet.

Weitere Informationen zum Thema

 

Literaturtipp - Neuerscheinung zum interkantonalen Steuerrecht

18.09.2011
Lange erwartet, ist nun der Band «interkantonales Steuerrecht» des Grosskommentars «Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht»  (Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel) erschienen. Das 576-seitige von Martin Zweifel, Michael Beusch und Peter Mäusli-Allenspach herausgegebene Werk stellt die erste umfassende und systematische Darstellung des interkantonalen Steuerrechts dar.Es ist sicher sehr zu begrüssen, dass sich das Autorenteam  (das Werk enthält Beiträge von Philipp Betschaft, Michael Beusch, Urban Broger, Hugo Casanova, Michael Felber, Eliane Fischer, Philip Funk, Silvia Hunziker, Leana Isler, Nicole Elischa Krenger, Frank Lobsiger, René Matteotti, Peter Mäusli-Allenspach, Nadine Mayhall, Mathias Oertli, Jakob Rütsche, Roman Sieber, Claudia Suter, Hannes Teuscher, Daniel de Vries Reilingh, Rainer Zigerlig und Martin Zweifel) an dieses bisher eher stiefmütterlich behandelte, jedoch nicht selten zu Problemen führende Thema herangewagt und erstmals insbesondere die verschiedenen Quellen wie die Kreisschreiben der Schweizerischen Steuerkonferenz oder die Rechtsprechung des Bundesgerichts systematisch darstellen. Darüber hinaus setzen sich die Autoren auch mit Fragen auseinander, für die im Moment noch keine höchstrichterliche Praxis vorliegt.Das neue Werk dürfte sich - wie die übrigen Bände des Kommentars - schnell zum Standardwerk für die Beratung mausern.Weitere Informationen und portofreie Bestellung

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

08.09.2011
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze auf Grund der niedrigen Teuerung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2012 (wie auch schon in den vergangenen Jahren) keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.

Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2012

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter

Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Der Ausgleich der Folgen der kalten Progression erfolgt jährlich aufgrund des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der massgebende Indexstand per 30. Juni 2011 beträgt 161.9 Punkte (Basis Dez. 1982 = 100), was gegenüber dem Vorjahr (Indexstand am 30. Juni 2010 = 161.0 Punkte) einer Erhöhung von 0.6 Prozent entspricht.Das EFD hat am 18. August 2011 eine Verordnung mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, mit Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012. Die Tarife zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich:Tarif 2012/PostBeim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person.Die Abzüge sollen ansonsten wie folgt angepasst werden:
Steuerperiode
20112012
Allgemeine Abzüge (Art. 212 DBG) und Sozialabzüge (Art. 213 DBG)CHFCHF
Höchstabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen (Art. 212 Abs.1 DBG)
  • für verheiratete Personen in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
3'5003’500
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
5’2505’250
  • für die übrigen Steuerpflichtigen
  • mit Beiträgen an die Säulen 2 und 3a
1'7001’700
  • ohne Beiträge an die Säulen 2 und 3a
2'5502’550
  • für jedes Kind
700700
  • für jede unterstützungsbedürftige Person
700700
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Minimum8’1008’100
Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten (Art. 212 Abs. 2 DBG) - Maximum13’20013’400
Fremdbetreuungskosten pro Kind (Art. 212 Abs. 2bis DBG) - Maximum10’00010’000
Kinderabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. a DBG)6’4006’500
Unterstützungsabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. b DBG)6’4006’500
Verheiratetenabzug (Art. 213 Abs. 1 Bst. c DBG)2'6002’600
 

ZH - Volk ist gegen Halbierung der Vermögenssteuer

04.09.2011
Die Volksinitiative «Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich», die eine Halbierung der Vermögenssteuer vorsah, ist von den Zürcher Stimmberechtigten mit fast 70 Prozent Nein-Stimmen bachab geschickt worden. Gerade einmal vier von über 180 Abstimmungskreisen sprachen sich für die Initiative aus.Die Initiative war vom Bund der Steuerzahler lanciert worden. Unterstützt wurde das Anliegen vom Gewerbeverband sowie von den Parteien FDP und SVP. Alle anderen Parteien sowie der Kantonsrat und die Kantonsregierung lehnten die Initiative ab.Die nun abgelehnte Initiative zur Halbierung der Vermögenssteuer ist eine Weitere in einer ganzen Linie von Steuersenkungsvorlagen, welche in letzter Zeit von den Zürcher Stimmberechtigten versenkt worden sind. 

Strafbestimmungen bei den direkten Steuern

01.09.2011
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV hat ihre Publikation zu den Strafbestimmungen bei den direkten Steuern auf den neuesten Stand gebracht.Die Publikation aus dem Dossier Steuerinformationen, die gestern in aktualisierter Form erschienen ist, berücksichtigt neu den Rechtsstand vom 1.8.2011. Sie thematisiert Steuerübertretungen (insbesondere die Steuerhinterziehung) wie Steuervergehen (Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern), aber auch Themen wie die Straflose Selbstanzeige, die Anstiftung oder die Erbenhaftung. Ausserdem finden Sie in der Publikation auch Informationen zum Nachsteuerverfahren, zu den Untersuchungshandlungen der Behörden sowie zur Verjährung und Verwirkung.

Weitere Informationen zum Thema

Direkt zur Broschüre der ESTV zu den Strafbestimmungen bei den direkten Steuern

DBA Republik Korea, Malta, Rumänien, Schweden, Singapur und Slowakei

01.09.2011
Der Bundesrat hat die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gutgeheissen und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Mit Malta wurde erstmals ein DBA abgeschlossen. Mit den übrigen Ländern wurden bestehende Abkommen revidiert. Die Texte der neuen Abkommen sind nun damit zugänglich und können in der jeweiligen Botschaft eingesehen werden. Die Abkommen enthalten unter Anderem eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard.Zu den ausgehandelten wirtschaftlichen Vorteilen der DBA gehören Quellensteuerreduktionen. Die Reduktionen können bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat gehen. Einzelne Abkommen enthalten auch Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens.

Weitere Informationen zum Thema

 

SG - Initiative und Gegenvorschlag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

31.08.2011
Die im Kanton St. Gallen erhobene Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)», will - analog der Regelung des Kantons Zürich - das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abschaffen.

Kantonsrat will Verschärfung statt Abschaffung

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen lehnt nun diese Gesetzesinitiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag, der weitestgehend der Empfehlung der Schweizer Steuerkonferenz folgt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass bei der Aufwandbesteuerung das steuerbare Einkommen neu
  • wenigstens dem Siebenfachen des (jährlichen) Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
  • dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen muss,
  • wenigstens aber Fr. 600 000.–.
Das steuerbare Vermögen soll auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden, muss also wenigstens 12 Mio. Franken betragen.

Weitere Informationen zum Thema

InitiativbegehrenGegenvorschlag des Kantonsrates
SG

Internationales Steuerrecht - Entwicklungen in der Woche 34 im Überblick

30.08.2011
Gerne informieren wir Sie hiermit - auf Grund einer Ferienabwesenheit etwas verspätet - noch über die steuerrechtlichen Entwicklungen der letzten Woche.Schlagzeilen machte insbesondere das neue [intlink id="neues-steuerabkommen-mit-grossbritannien" type="post"]Steuerabkommen mit dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland[/intlink], das im Wesentlichen [intlink id="neues-steuerabkommen-mit-deutschland-die-eckpunkte" type="post"]demjenigen mit Deutschland[/intlink] entspricht.Daneben wurden letzte Woche auch das [intlink id="dba-portugal" type="post"]DBA mit Portugal[/intlink] sowie dasjenige mit [intlink id="dba-kolumbien-2" type="post"]Kolumbien[/intlink] paraphiert, wobei hier leider - gemäss der neueren Praxis - die Inhalte der neuen Abkommen noch nicht im Wortlaut bekannt sind. Klar ist - aus den Informationen des EFD zu schliessen -  jedenfalls, dass in die Abkommen Amtshilfeklauseln nach dem neuesten Standard integriert worden sind.

DBA Portugal

30.08.2011
Die Schweiz und Portugal haben die Verhandlungen über die Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) abgeschlossen und das revidierte Abkommen paraphiert.In das Abkommen wurde insbesondere eine Amtshilfeklausel nach dem international geltenden Standard aufgenommen.Der Inhalt des revidierten Abkommens mit Portugal ist - wie dies momentan Praxis ist - vorerst vertraulich und wird als nächstes den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden in Form eines Berichts bekannt gegeben, damit sie dazu Stellung nehmen können. Danach wird das Abkommen unterzeichnet und in einem weiteren Schritt National- und Ständerat zur Genehmigung vorgelegt. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden und in Kraft treten.Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, sobald der Text des Abkommens bekannt ist.