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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

LU - Regierungsrat will Steuern 2012 temporär erhöhen

03.11.2011
Damit der Kanton die Vorgaben aus der Schuldenbremse einhalten kann und sich die Finanzen auch in Zukunft als stabil präsentieren, beantragt die Luzerner Regierung für das Jahr 2012 eine Erhöhung des Steuerfusses um 1/10 einer Einheit. Die Regierung trifft Massnahmen, um den Steuerfuss spätestens bis 2015 wieder zu senken.Finanzdirektor Schwerzmann bezeichnete an der Medienkonferenz die Steuererhöhung als Preis, den auch der Kanton Luzern indirekt für die weltweite Schulden- und Eurokrise bezahlen müsse. Er betonte aber, dass der Kanton Luzern selbst nach einer Steuererhöhung immer noch über die tiefsten Unternehmenssteuern verfügt und dadurch das beste Rezept zur Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer anbieten könne.Ab 2015 wieder 1,5 Einheiten - wenn die Nationalbank mitspieltIn der Finanzplanung der nächsten Jahre bleibe die Ausschüttung von Gewinnen der Nationalbank an die Kantone der grosse Unsicherheitsfaktor. Es gelte auf den Vollausfall vorbereitet zu sein, betonte Finanzdirektor Schwerzmann an der Medienkonferenz. Der Regierungsrat zeigt sich überzeugt, dass sich die finanzpolitische Situation mit den Sparmassnahmen, der Erhöhung des Staatssteuerfusses von 1,5 auf 1,6 Einheiten ab 2012 und einer allfälligen Teilausschüttung der SNB ab 2015 deutlich verbessere. Der Regierungsrat will darum den Staatssteuerfuss spätestens im Jahr 2015 wieder auf 1,5 Einheiten senken.Der Kantonsrat wird den Aufgaben- und Finanzplan AFP 2012 – 2015 in der Dezember-Session 2011 beraten.

AG - Regierungsrat lehnt zusätzliche Entlastungen vollumfänglich ab

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hatte in seiner Botschaft zur ersten Beratung Steuerentlastungen für den Mittelstand vorgeschlagen. Diese seien zwar - in der von ihm vorgeschlagenen Form - auch unter den mittlerweile erschwerten Rahmenbedingungen für Kanton und Gemeinden grundsätzlich noch verträglich, stellt er in seiner neuesten Stellungnahme fest, jedoch sei dies nun nach den Beschlüssen der vorberatenden Kommission des Grossen Rats nicht mehr der Fall.Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats bewirkt, wie der Regierungsrat in seiner neuesten Stellungnahme schreibt, bei dynamischer Betrachtungsweise Steuermindererträge von rund 89 Millionen Franken für den Kanton und rund 84 Millionen Franken für die Gemeinden. Demgegenüber ergäben sich gemäss den Beschlüssen der grossrätlichen Kommission Steuerrückgänge von rund 235 Millionen Franken für den Kanton und rund 199 Millionen Franken für die Gemeinden.Würden die Entlastungen gemäss den Ideen der grossrätlichen Kommission umgesetzt - so der Regierungsrat weiter - drohte dem Kanton eine schwerwiegende finanzielle Notlage, weshalb Leistungsabbau oder erneute Steuerfusserhöhungen drohten.Aufgrund der insgesamt schlechteren finanziellen Perspektiven will der Regierungsrat sogar seine eigene Vorlage etwas modifizieren, indem die Entlastungen in zwei Etappen auf 2013 und 2015 in Kraft treten sollen. Der Regierungsrat wird dies dem Grossen Rat in seiner Botschaft zur 2. Beratung beantragen.Die Beratung im Plenum des Grossen Rats ist am 15. November 2011 vorgesehen. Die Botschaft des Regierungsrats für die 2. Beratung wird im 1. Quartal 2012 erwartet.

ZH - Zwei Änderungen im Steuergesetz ab 1.1.2012 in Kraft

03.11.2011
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zwei Beschlüsse des Kantonsrates zum Steuergesetz per 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt, nachdem dagegen kein Referendum ergriffen worden ist.Zum einen geht es um die Erhöhung der zulässigen Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien. Neu können Verheiratete bis zu CHF 20'000 abziehen; für die übrigen Steuerpflichtigen beträgt der abzugsberechtigte Betrag CHF 10'0000).Weiter geht es um die rechtliche Grundlage für die elektronische Einreichung der Steuererklärung sowie um einen Nachvollzug des Bundesrechts betreffend Nachsteuer und Steuerstrafrecht. Die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige finden allerdings schon seit dem 1. Januar 2010 direkte Anwendung.

Zeitliche Bemessung der Steuern - ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre

02.11.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur zeitlichen Bemessung der Steuern im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2011.

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SH - Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012

18.10.2011
Am vergangenen 25. September hat das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» zugestimmt. Die Initiative wird, wie der Regierungsrtat des Kantons Schaffhausen heute mitteilt, bereits auf Anfang 2012 umgesetzt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. 

ZH - Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen bald im Internet - aber wohl nicht vollständig

10.10.2011
Anfangs 2012 wird das Verzeichnis der steuerbefreiten Institutionen im Internet abrufbar sein. Damit kann die Abzugsfähigkeit von Spenden einfach abgeklärt werden. Die betroffenen juristischen Personen können mit einer schriftlichen Mitteilung an das kantonale Steueramt jedoch die Sperrung des Eintrags verlangen, was wohl dazu führen dürfte, dass das Verzeichnis nicht ganz vollständig sein wird. Zweck der Veröffentlichung ist es, den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu geben, online abzuklären, ob eine Spende an eine zürcherische Institution steuerlich abzugsfähig ist.Die betroffenen juristischen Personen können ihren Eintrag jederzeit sperren lassen. Dazu ist eine schriftliche Mitteilung an das kantonale Steueramt nötig. Die Sperrung  ist auch in einem späteren Zeitpunkt noch möglich.Die neue Bestimmung von § 171a des Steuergesetzes, die auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten soll, lautet wie folgt:„Verzeichnis der steuerbefreiten InstitutionenDas kantonale Steueramt veröffentlicht ein Verzeichnis der wegen Verfolgung von öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken steuerbefreiten juristischen Personen (§ 61 lit. g). Die betroffene juristische Person kann ihren Eintrag durch schriftliche Mitteilung an das kantonale Steueramt sperren lassen.“

Einkommenssteuer in Bund und Kantonen - ESTV veröffentlicht aktualisierte Broschüre

03.10.2011
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Einkommenssteuer natürlicher Personen im Bund und in den Kantonen veröffentlicht. Das Dossier, das einen Überblick über die Besteuerung des Einkommens im Bund und in den Kantonen bietet, befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2011. Die Dokumentation ist in einer Zusammenfassung sowie vollständig abrufbar.

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AG - Teilrevision des Steuergesetzes - Kommission für weitere Entlastungen und Einbezug der JP

30.09.2011
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) des Grossen Rates des Kantons Aargau sieht im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes Entlastungen von 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern vor. Der Regierungsrat beantragte bloss Entlastungen von 90 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Regierungsantrag will eine Mehrheit der Kommission auch die juristischen Personen in die Revision einbeziehen.Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt.  Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von
  • rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und
  • 199 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern.
Von diesen Entlastungen betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden.

Steuersenkungen für Familien und Mittelstand gefordert, aber auch Entlastungen für juristische Personen

Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression.Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und unterstützt.In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25 Promille).Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich im November 2011 beraten.

BS - Gewinnsteuer sinkt tatsächlich

28.09.2011
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Gesetzesvorlage zur weiteren Senkung der Steuerbelastung bei den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften verabschiedet. Der maximale Gewinnsteuersatz soll mit einer Anpassung des Gesetzes über die direkten Steuern auf 18% gesenkt werden. Vorgesehen ist die Weiterführung der schrittweisen Steuersenkungen. Beschlossen durch den Grossen Rat sind bereits die Teilschritte bis ins Steuerjahr 2013 auf 20%. Diese sollen bis 2017 fortgesetzt werden, mit einer jährlichen Senkung um einen halben Prozentpunkt. Der Regierungsrat will mit dieser weiteren Steuersenkung für Unternehmen die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Basel-Stadt erhalten und weiter stärken.Die Unternehmenssteuern sinken damit von ursprünglichen 24.5% im 2007 auf 18% im Jahre 2017. Innert 10 Jahren werden somit die Gewinnsteuern für Unternehmen um 6.5 Prozentpunkte oder um 27% gesenkt worden sein. Mit diesem Schritt setzt der Regierungsrat die im September 2010 mit den Präsidenten der Wirtschaftsverbände unterzeichnete Absichtserklärung um.

Koppelung weiterer Senkungsschritte an volkswirtschaftliche Mindestbedingungen

Der Regierungsrat ist sich gemäss eigenen Aussagen bewusst, dass der finanzpolitische Handlungsspielraum für diese Senkung in Anbetracht der sich verdüsternden wirtschaftlichen Aussichten nur knapp gegeben ist. Der Finanzplan des Kantons sieht ab 2014 in der laufenden Rechnungwieder Defizite vor und dies beruhend auf den noch relativ optimistischen Prognosen von Juni/Juli 2011 (den aktuellsten Daten für Erstellung Budget 2012 und Finanzplanung), die für 2012 für die Schweiz noch ein Wirtschaftswachstum von 1.5% vorsahen.Zwingend notwendig ist deshalb die Koppelung dieser Senkungsschritte an dieselben Bedingungen wie schon bei den Steuersenkungen, die der Grosse Rat Ende 2010 beschlossen hat: Erstens darf sich die Schweizer Wirtschaft nicht in einer Rezession befinden (d.h., das Wachstum darf nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen im Vorjahr negativ sein) und zweitens muss die Nettoverschuldung mindestens ein Promillepunkt von der gesetzlich zulässigen maximalen Nettoschuldenquote entfernt sein. Mit diesen Bedingungen soll gemäss Aussage des Regierungsrates sichergestellt werden, dass die Steuerentlastungen nicht in eine Phase wirtschaftlicher Stagnation fallen und der Kanton den nötigen finanziellen Spielraum für Steuersenkungen hat. 

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig