ZH – Motorfahrzeugsteuern – Gesetz verabschiedet
23.04.2010
Besonders energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge sollen im Kanton Zürich künftig von einem befristeten Steuerrabatt profitieren können. Der Regierungsrat hat gestern die entsprechende Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, die der Forderung nach einer verursachergerechteren Besteuerung der Strassenfahrzeuge (Motorfahrzeuge und Anhänger) besser Rechnung tragen soll.
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Neue Berechnungskriterien: Hubraum und Gesamtgewicht
Die Motorfahrzeugsteuern für leichte Motorwagen sollen nach dem Vorschlag des Regierungsrates neu nach Hubraum und Gesamtgewicht (bisher nur Hubraum) bemessen werden.Zahlen Sie zu viel für Ihre Autoversicherung? Machen Sie den Quervergleich...
Steuerrabatt für energieeffiziente Fahrzeuge – Umweltetikette / Energieetikette
Neu ist ein Rabattsystem vorgesehen, das auf der vom Bund definierten Energieetikette bzw. der in Ausarbeitung befindlichen Umweltetikette beruht. Halterinnen und Halter von Fahrzeugen der beiden besten Kategorien gemäss Energie- bzw. Umweltetikette sollen ab der Erstinverkehrsetzung für das laufende und die drei folgenden Kalenderjahre von einem Steuerrabatt- von 80 Prozent (für die beste Kategorie) bzw.
- von 50 Prozent (für die zweitbeste Kategorie)