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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Vernehmlassung

Pauschalbesteuerung – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

08.09.2010
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf für ein neues Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand (Änderung von DBG 14 und StHG 6) eröffnet. In seinem Vorschlag übernimmt er die Vorschläge der Finanzdirektorenkonferenz. Im StHG bleibt es bei einer «kann»-Vorschrift, so dass der Kanton Zürich seinen Verzicht auf die Pauschalbesteuerung beibehalten kann.

Bundesrat will Aufwandbesteuerung erhöhen

Die Aufwandbesteuerung soll nach dem Willen des Bundesrats beibehalten werden. Neu soll aber der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern
  • mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw.
  • das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte)
betragen. Zudem soll bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von CHF 400'000 gelten.

Minimales Einkommen für Pauschalbesteuerung kann von Kantonen frei festgelegt werden

Die Kantone müssen ebenfalls einen Mindestbetrag für das anzurechnende steuerbare Einkommen festlegen, sind aber bei der Festsetzung der Höhe frei. Sie sind ausserdem verpflichtet, die Vermögenssteuer bei der Aufwandbesteuerung mit zu berücksichtigen.

Keine Pflicht zur Wiedereinführung der Pauschalbesteuerung

Art. 6 StHG in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form sieht in Abs. 1 wie bisher vor, dass die Kantone natürlichen Personen das Recht zugestehen könne, anstelle der Einkommens- und Vermögenssteuer eine Steuer nach dem Aufwand zu entrichten. Das bedeutet, dass es im Kanton Zürich bei dem vom Stimmvolk beschlossenen Verzicht auf die Pauschalbesteuerung bleibt.

Übergangsfrist von 5 Jahren

Der Bundesrat sieht im neuen DBG 205d resp. StHG 78e vor, dass für natürliche Personen während 5 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung noch die alte Bestimmung gelten soll. Die Kantone müssen nach dem Vorschlag des Bundesrates ihre Gesetzgebungen direkt auf das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen anpassen, ansonsten sind die geänderten Bestimmungen des StHG direkt anwendbar.

Dauer der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand

Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Dezember 2010.

Weitere Informationen

SH - Abzug von Weiterbildungskosten: Regierungsrat für Harmonisierung

20.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten die Stossrichtung, die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aus- und Weiterbildungskosten im Bundesrecht sowie in den kantonalen Steuergesetzen zu vereinheitlichen, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Die Vorlage führe zu höherer Rechtssicherheit und zu einer einheitlichen Praxis in der Schweiz.Der Aus- und Weiterbildungskostenabzugs soll neu als allgemeiner Abzug ausgestaltet werden und sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die kantonalen Steuergesetze gelten. Als abzugsfähig würden in Zukunft alle beruflich veranlassten Bildungskosten gelten, mit Ausnahme der Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung und der Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung. Das bedeutet, dass neu auch die Kosten für eine freiwillige berufliche Umschulung und für einen Berufsaufstieg abgezogen werden könnten. Der Abzug soll jedoch höchstens 4'000 Franken betragen.

Kritik an der Begrenzung des Weiterbildungskostenabzuges

Als Problematisch erachtet der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen die betragsmässige Begrenzung des Abzuges. Dies könne in gewissen Fällen zu einer Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation führen. Weiter sind nach Ansicht des Regierungsrates die vorgeschlagenen Kriterien zur Abgrenzung zwischen den abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Bildungskosten klarer zu formulieren.

UR - Auch Uri will höheren Aus- und Weiterbildungskostenabzug

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme zur Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten veröffentlicht.Der Regierungsrat schliesst sich der Meinung des Kantons Thurgau an, wonach die Maximalgrenze neu bei CHF 12'000 festgelegt werden solle und nicht wie vom Bundesrat geplant bei CHF 4'000. Die Situation für die aus- und weiterbildungswilligen Steuerpflichtigen würde - so der Regierungsrat des Kantons Uri - ansonsten eher schlechter als besser sein als heute.

Weitere Informationen zum Thema

ZG - Vernehmlassung zu Steuergesetzrevision 2012 eröffnet

07.07.2010
Der Regierungsrat des Kantons Zug schlägt vor, das Steuergesetz auf 2012 zu revidieren (so genanntes 4. Revisionspaket). Er hat einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben (die Vernehmlassungsfrist läuft bis Oktober). Kernpunkte der geplanten Reform bilden die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II, Entlastungen bei den natürlichen Personen (Ausdehnung Mieterinnen-/Mieterabzug, Eigenmietwert nicht erhöhen, Erhöhung Fremdbetreuungs- und Kinderabzüge, Ausgleich der kalten Progression) und eine gestaffelte Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen.

Steuergesetzrevision 2012 / 4. Revisionspaket im Überblick

Umgesetzt werden neben der Unternehmenssteuerreform II auch das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, das Gaststaatgesetz und das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien.Das Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern führt erstmals auch bei der direkten Bundessteuer einen Fremdbetreuungskostenabzug ein, allerdings beschränkt auf Kinder bis zum 14. Altersjahr. Aus diesem Grund muss der bestehende kantonale Fremdbetreuungskostenabzug angepasst werden. Gleichzeitig soll er auf CHF 10'000.– erhöht werden. Für Kinder ab dem 15. Altersjahr soll der heutige Kinderabzug um CHF 6'000.– erhöht werden.Neu sollen alle Mieterinnen und Mieter im Kanton Zug von einem Mieterabzug profitieren können, während im Gegenzug der Eigenmietwert für mindestens weitere 5 Jahre auf dem heutigen Niveau belassen wird (Anmerkung der Redaktion: Beachten Sie hier auch die Vorhaben auf Bundesebene zur Abschaffung des Eigenmietwertes).Bei den natürlichen Personen soll die kalte Progression künftig jährlich ausgeglichen werden.Zusätzlich schlägt der Regierungsrat eine Senkung der Gewinnsteuer in drei Teilschritten vor.

Weitere Informationen zur Steuergesetzrevision 2012 im Kanton Zug

Stand dieser Publikationen: 29.06.2010.
Quelle: Regierungsrat des Kantons Zug

TG - Regierungsrat skeptisch bezüglich Abzug von Weiterbildungskosten

25.06.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeigt sich in seiner Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten skeptisch, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Möglichkeit des Abzuges von Aus- und Weiterbildungskosten tatsächlich die erhoffte Vereinfachung bringt. Er schlägt die Erhöhung des maximalen Abzuges vor. Weiter fordert er, dass zwischen Weiterbildung und konkreter Tätigkeit auch weiterhin ein unmittelbarer Bezug gegeben sein müsse.Der Vorschlag des Bundesrates sieht vor, das grundsätzlich Kosten der Aus- und Weiterbildung, die mit dem Beruf zusammenhängen, von den Steuern abgezogen werden können. Einzig die Kosten für eine berufliche Erstausbildung und die Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung sollen weiterhin ausgenommen bleiben. Gemäss Vorschlag des Bundesrates soll der neue Aus- und Weiterbildungskostenabzug auf 4 000 Franken begrenzt werden.Nach Meinung des Regierungsrates des Kantons Thurgau können die vom Bundesrat verfolgten Ziele nur teilweise erreicht werden. Er macht deshalb zwei Vorschläge zur Verbesserung der Vorlage.
  • Zum einen ist er der Ansicht, dass der Höchstbetrag von 4 000 Franken erhöht werden soll. Er begründet dies damit, dass die meisten Fortbildungslehrgänge höhere Kosten verursachten als die vorgesehenen 4 000 Franken und dass es zu Unterschieden im Bereich des Lohnausweises kommen würde. Der Arbeitgeber hat Weiter- und Ausbildungskosten, die er für den Mitarbeiter bezahlt hat, nur dann auf dem Lohnausweis zu deklarieren, wenn diese mehr als 12 000 Franken betragen. Deshalb soll der abzugsfähige Höchstbetrag der gleiche sein wie auf dem Lohnausweis.
  • Zum andern ist der Regierungsrat überzeugt, dass in der Praxis die Abgrenzung von abzugsfähigen Fortbildungskosten von den Kosten für die Ausübung eines Hobbys zu ausufernden Diskussionen führen wird. Es sei nicht einsichtig, weshalb beispielsweise die Ausbildung zum Tauchlehrer steuerlich abzugsfähig sein soll, nicht aber die Salsa-Tanzstunden, die eine Person bei entsprechendem Niveau befähigen können, als Salsa-Tanzlehrer den Lebensunterhalt zu verdienen. Die angestrebte Vereinfachung dürfte damit gefährdet sein. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, dass auch künftig ein unmittelbarer Bezug zu einer konkreten Tätigkeit im Bereich der Fortbildung bestehen müsse. Er führt dabei das Beispiel eines Bäckers an, der sich zum Tauchlehrer ausbildet, und fordert, dass der Bäcker auch Erwerbseinkünfte als Tauchlehrer erzielen müsse.

Weitere Informationen zum Thema

Bundesrat will Besteuerung des Eigenmietwertes abschaffen

17.05.2010
Der Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten wegfallen. Dies hat er heute in seiner Stellungnahme zur - gemäss eigenen Aussagen kontrovers ausgefallenen - Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag, den er der Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbandes (HEV) gegenüberstellt, festgehalten. Er hat das EFD nun mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Botschaft noch vor den Sommerferien beauftragt.Der Bundesrat lehnt die HEV-Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» ab, weil sie den Eigenmietwert nur für bestimmte Steuerzahlende abschaffen will. Er schlägt daher vor, den Eigenmietwert ganz, d.h. für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen.

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UR - Regierungsrat für Systemwechsel bei Wohneigentumsbesteuerung

17.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Uri hat heute seine Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümerverbandes Schweiz (HEV) veröffentlicht.Der Regierungsrat anerkennt seiner Antwort, dass der Systemwechsel wesentliche Problembereiche der heutigen Eigenmietwertbesteuerung (Eigenmietwertermittlung, Mitnahmeeffekte, Verschuldungsgrad) beseitige und zudem eine wesentliche Vereinfachung für die Eigenheimbesitzer bei der Steuerdeklaration zur Folge habe.In einer Gesamtbetrachtung überwögen die Vorteile des Systemwechsels, so dass der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats grundsätzlich begrüsst werde.

Vorbehalte

Allerdings erfolgt die Zustimmung zum Systemwechsel seitens der Regierung des Kantons Uri nicht vorbehaltlos. Damit politisch eine mehrheitsfähige Lösung präsentiert werden könne, müssten neue Lösungen gefunden werden, um die Nachteile für die Neuerwerber zu beseitigen und die Steuerausfälle der Zweitliegenschaftskantone angemessen zu kompensieren. Dabei sei das Rechtsgleichheitsgebot zwischen den Mietern und den Wohneigentümern entsprechend zu berücksichtigen.Der Regierungsrat ersucht den Bundesrat den Systemwechsel weiterzuverfolgen, um diesen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des HEV zu präsentieren. Allerdings wird eine umfassende Überarbeitung der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen empfohlen, um die Ziele zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine politisch mehrheitsfähige Lösung zu erzielen.Zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons Uri zum Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" des Hauseigentümewerbandes Schweiz (HEV).

TG - Regierungsrat für Abschaffung Eigenmietwert

12.02.2010
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt der Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts zu. Im Gegenzug sollen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer auf drei Ausnahmen reduziert werden: einen zeitlich und betragsmässig limitierten Schuldzinsenabzug für Ersterwerbende, einen Abzug für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Heimatschutzmassnahmen.Das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums ist der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV). Der Thurgauer Regierungsrat stimmt der Gesetzesvorlage im Grundsatz zu. Ziel der Revision müsse sein, die Gesellschaft steuerlich zu entlasten, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Eidgenössischen Finanzdepartements. Der Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dürfe nicht zu einer verkappten Steuererhöhung führen. Insbesondere bei der Besteuerung des Zweitwohnungsbesitzes müssten deshalb Mechanismen eingebaut werden, die sich ausschliesslich an den tatsächlichen Steuerausfällen der Standortkantone orientierten, führt der Regierungsrat aus.Die vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei den Abzugsmöglichkeiten seien nachvollziehbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, da auch die wirtschaftlichen Folgen eines Systemwechsels zu bedenken seien. Gemäss dem Gegenvorschlag wird der Ersterwerb einer Liegenschaft nach wie vor steuerlich unterstützt. Damit werde indirekt auch die Erstellung und Sanierung von Immobilien gefördert, womit Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft erhalten blieben, ist der Regierungsrat überzeugt. Zu bedenken sei, dass der Systemwechsel im Finanzsektor zu einer vermehrten Amortisation der Hypotheken bei den Privatkunden führen dürfte. Das Hypothekargeschäft sei insbesondere für Kantonal- und Raiffeisenbanken, aber auch für Grossbanken, nicht unerheblich.Direkt zur Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates des Kantons TG zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau

UR - Totalrevision der Steuergesetze per 1.1.2011

04.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Uri eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Urner Steuergesetze.

Ziel 1: Zusammenführung

Er schlägt das Zusammenführen des Steuergesetzes über die direkten Steuern, des Grundstückgewinnsteuergesetzes sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes zu einem Rechtserlass vor.

Ziel 2: Entlastung

Die Schwerpunkte der Vorlage bilden Steuerentlastungen
  • bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen und
  • bei der Gewinnsteuer für juristische Personen.
Der Regierungsrat schlägt zudem vor, die bisher progressiven Grundstückgewinnsteuertarife sowie Erbschafts- und Schenkungssteuertarife durch proportionale Steuersätze zu ersetzen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung an die neue Bundesgesetzgebung.Mit dieser Vorlage sieht der Regierungsrat seine bisherige Steuerstrategie konsequent umgesetzt. Nach Berücksichtigung der Steuermehrerträge infolge der allgemeinen Neuschätzung der Grundstücke beträgt der jährliche Steuerausfall für den Kanton, die Einwohnergemeinden und die Landeskirchen bzw. deren Kirchgemeinden nach seiner Berechnung insgesamt rund 2.7 Mio. Franken.
Quelle: Medienmitteilung der Standeskanzlei Uri

BS - Vernehmlassungsverfahren über die Steuersenkungen bei den juristischen Personen

17.11.2009
Der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu weiteren Steuersenkungen bei den juristischen Personen eröffnet.Der maximale Gewinnsteuersatz soll gemäss Vorlage sukzessive auf 20% gesenkt werden. Der erste Teilschritt auf 21.5% erfolgt in der Steuerperiode 2011. Weitere Teilsenkungen um jeweils 0,5 % sollen gestaffelt folgen, sofern die reale Wirtschaftentwicklung und Nettoschuldenquote dies erlauben. Mit dieser Massnahme soll die Attraktivität Basels als Firmenstandort weiter gestärkt werden.