Pauschalbesteuerung – Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
08.09.2010
Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetzesentwurf für ein neues Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand (Änderung von DBG 14 und StHG 6) eröffnet. In seinem Vorschlag übernimmt er die Vorschläge der Finanzdirektorenkonferenz. Im StHG bleibt es bei einer «kann»-Vorschrift, so dass der Kanton Zürich seinen Verzicht auf die Pauschalbesteuerung beibehalten kann.
Bundesrat will Aufwandbesteuerung erhöhen
Die Aufwandbesteuerung soll nach dem Willen des Bundesrats beibehalten werden. Neu soll aber der besteuerte Aufwand für die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern- mindestens das Siebenfache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache) bzw.
- das Dreifache des Pensionspreises (bisher: das Doppelte)