GR - Kleine Steuergesetzrevision 2011 unter Dach und Fach
26.10.2010
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 19. Oktober 2010 der Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (StG) zugestimmt.Gegenüber der Botschaft hat der Grosse Rat nur eine Bestimmung geändert: In Art. 64 Abs. 1 StG wird nicht nur der Maximalsatz der Vermögenssteuer auf 1.7‰ reduziert, sondern darüber hinaus wird jede einzelne Tarifstufe um 0.1‰ reduziert. Der (nicht indexierte) Vermögenssteuer-Tarif sieht damit neu wie folgt aus:
- 0,9‰ für die ersten CHF 70'000.-
- 1.1‰ für die weiteren CHF 42'000.-
- 1.4‰ für die weiteren CHF 42'000.-
- 1.5‰ für die weiteren CHF 56'000.-
- 1.6‰ für die weiteren CHF 70'000.-
- 1.85‰ für die weiteren CHF 140'000.-
- 2.15‰ für die weiteren CHF 202'000.-
- 1.7‰ für das ganze steuerbare Vermögen, wenn dieses CHF 622'000.- übersteigt.