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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

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Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern in den Schweizer Kantonen

GR - Inkraftsetzung des ersten Teils der Steuergesetzrevision

17.01.2010
Die Regierung des Kantons Graubünden hat den ersten Teil der Revision des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Wird der Bündner Finanzausgleich (NFA) am 7. März 2010 angenommen, ist eine rückwirkende Gesetzesänderung möglich.Mit dem revidierten Steuergesetz wird die kalte Progression bereits bei einer Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise von 3% ausgeglichen; per 1. Januar 2010 ist eine Indexanpassung ab Steuerperiode 2010 auf 103% erfolgt.

Zusätzliche Informationen zur Steuergesetzrevision

ZG - Versand der Steuererklärungen / elektronische Steuererklärung eTax.zug

12.01.2010
Kanton Zug informiert über den Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009Natürliche Personen: Der Versand der Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 erfolgt ab 22. Februar 2010.Juristische Personen: Die Steuererklärungen für die Steuerperiode 2009 werden ab 5. Februar 2010 verschickt.Da die Steuererklärungen erst im Januar und Februar 2010 gedruckt und dann zentral von einem Versandzentrum aus verschickt werden, können vor dem offiziellen Versandtermin keine Steuererklärungen abgeben werden, wie die Steuerverwaltung mitteilt.Zeitgleich mit dem Versand wird auch die neue Version der elektronischen Steuererklärung Zug eTax.zug aufgeschaltet.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Zug

NE - Steuerverwaltung will näher zu den Kunden. Steuererklärung per Internet ab 2011

12.01.2010
Hier finden Sie die Medienmitteilung der Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel im Originaltext.Dès cette semaine, la déclaration d'impôt 2009 et le premier lot de tranches seront envoyés aux contribuables neuchâtelois. Pour mieux répondre aux questions de ces derniers, le Service cantonal des contributions (SCCO) a renforcé ses permanences en cours de journée du 18 janvier au 24 février. Il a également ouvert des permanences téléphoniques. Durant cette période, des guichets mobiles feront par ailleurs le tour des districts du canton pour que les contribuables puissent nouer un contact privilégié avec les spécialistes du SCCO. Enfin, de nouvelles prestations sont désormais disponibles sur le Guichet sécurisé unique (GSU).D’ici au 24 février 2010, les contribuables neuchâtelois devront retourner au SCCO la déclaration d’impôt 2009 qu'ils recevront ces tous prochains jours. Le premier lot de tranches des impôts cantonal et communal leur parviendra également prochainement. Nouveauté importante, il inclura pour la première fois le bordereau provisoire de l'impôt fédéral direct qui était expédié par un courrier séparé. Ce regroupement en un envoi unique répond aux nombreux contribuables qui ont demandé une diminution du nombre de courriers reçus du SCCO. Il permet en outre à l'Etat de réaliser une économie de quelque 70.000 francs de frais d'affranchissement.

Nouvelles prestations sur le Guichet sécurisé unique

De nouvelles prestations ont été mises en ligne sur le GSU pour autant que les contribuables disposent d'un compte (pour toute information: www.guichetunique.ch). Au niveau immobilier, il sera désormais possible de consulter le résumé de ses estimations cadastrales ou le détail de chaque estimation.Les mandataires auront accès à des prestations supplémentaires en matière de perception: ils pourront consulter le compte courant de leurs clients et adapter les acomptes en conséquence.

Permanences supplémentaires pour améliorer les contacts avec l'administration fiscale

Les contribuables ont toujours eu beaucoup de peine à joindre le SCCO et à trouver un interlocuteur à même de répondre à leurs questions, tout particulièrement en début d'année. Certaines mesures seront mises en oeuvre dès 2010 pour la première fois, afin de remédier à cette situation, ceci sans attendre la fin des travaux de réorganisation du service.Ainsi, durant la journée, une organisation spécifique du service a été organisée pour renforcer les guichets à la rue du Docteur-Coullery 5, à La Chaux-de-Fonds, et à la rue du Musée 1, à Neuchâtel. Le nombre de collaborateurs et collaboratrices répondant au téléphone sera renforcé: six lignes supplémentaires seront mises en place, ce qui portera à 16 le nombre de lignes ouvertes simultanément.Par ailleurs, du 18 janvier au 24 février, les lundis et les mercredis, des permanences téléphoniques seront ouvertes entre 18h et 20h, à l'attention des personnes qui souhaitent s'adresser au Service des contributions hors de leurs heures de travail.Enfin, des guichets mobiles feront le tour des districts, du 26 janvier au 11 février prochains. Les dates de passage de la caravane du SCCO sont communiquées aux contribuables dans une lettre du conseiller d’Etat Jean Studer, chef du DJSF, jointe à la déclaration d'impôt. Lors de ces séances, les contribuables pourront venir poser directement leurs questions à des spécialistes du service, qu'elles soient de nature fiscale ou en relation avec le logiciel Clic&Tax, qu'elles concernent la taxation ou la perception. Les guichets mobiles seront ouverts aux dates et lieux suivants:
  • 26.01.2010, 18h30 à 20h00, Neuchâtel, Service des contributions, rue du Musée 1
  • 28.01.2010, 18h30 à 20h00, Peseux, Collège des Côteaux, rue du Lac 3
  • 02.02.2010, 18h30 à 20h00, Le Locle, Cifom, Ecole Technique, rue Klaus 1
  • 04.02.2010, 18h30 à 20h00, Cernier, Ecole des métiers de la terre, route de l’Aurore 3
  • 09.02.2010, 18h30 à 20h00, Couvet, Centre sportif du Val-de-Travers, Clos-Pury 5
  • 11.02.2010, 18h30 à 20h00, La Chaux-de-Fonds, Service des contributions, Dr. Coullery 5

Déclaration d'impôt sur Internet dès 2011

En parallèle, les travaux de modernisation du SCCO avancent comme prévu. Dès cette année, les guichets de taxation et de perception de la rue du Musée 1, à Neuchâtel, seront regroupés, afin de répondre à toutes les questions concernant l'impôt, sans obliger le contribuable de changer d'interlocuteur.Sur le plan informatique, de nouveaux outils sont en développement pour offrir au contribuable, dès 2011, la possibilité d'envoyer sa déclaration d'impôt via le GSU. Les annexes seront par ailleurs intégrées dans le logiciel de taxation, ce qui simplifiera le travail des taxateurs et qui accélérera le processus de traitement des déclarations. En outre, un nouveau logiciel de travail dans les domaines des personnes morales et de l'impôt sur les successions est à l'étude.Ces nouveaux instruments permettront au SCCO d'optimiser les processus de taxation et de perception, d'améliorer le rendement de l'impôt, tout en répondant encore mieux aux besoins des contribuables. Mais ces objectifs exigent aussi des efforts de formation conséquents de la part des cadres et des collaborateurs et collaboratrices du service, afin de renforcer leur polyvalence, leurs connaissances informatiques et fiscales. Il s'agit d'une des priorités les plus importantes pour les trois prochaines années, priorité qui s'inscrit en droite ligne de la charte élaborée et adoptée par le personnel du Service des contributions, le 1er juin 2005.
Quelle: Steuerverwaltung des Kantons Neuchâtel

BE - Online-Dienstleistungen für Steuererklärung und Steuerbegleichung

11.01.2010
In diesen Tagen werden im Kanton Bern die Steuererklärungen 2009 verschickt. Bis zum Einreichetermin werden rund 95 Prozent der letztjährigen Steuererklärungen definitiv verarbeitet sein. Die Zahlungsmoral der Berner Bevölkerung beim Begleichen der Steuerrechnungen ist gemäss Information der Steuerverwaltung weiterhin erfreulich. Der Trend hin zu Online-Dienstleistungen hält an.<table border="1px" ><tbody><tr><td id=""><br /></td><td valign="top"><br /></td><td> <b>2008</b></td><td> </td><td><b>2007</b><br /></td></tr><tr><td>Papier<br /></td><td valign="top">183'471<br /></td><td>32%<br /></td><td>192'754<br /></td><td>(34%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-CD </td><td valign="top">160'779<br /></td><td>28%<br /></td><td>169'473<br /></td><td>(30%)<br /></td></tr><tr><td>TaxMe-Online </td><td valign="top">149'761<br /></td><td>26%<br /></td><td>124'366<br /></td><td>(22%)<br /></td></tr><tr><td>Andere (Dr. Tax, PEBE etc.) </td><td valign="top"> 82'213<br /></td><td>14%<br /></td><td id=""> 83'951</td><td>(14%)<br /></td></tr></tbody></table></p>Eine Demoversion von TaxMe-Online steht unter <a target="" href="http://www.taxme.ch">www.taxme.ch</a> zur Verfügung.Die TaxMe-CD ist kostenlos bei den Steuerbüros der Gemeinden, an den Schaltern der Steuerverwaltung und bei der Berner Kantonalbank BEKB erhältlich. Zudem kann die aktuelle Version 2009 auch im Internet heruntergeladen werden.TaxMe für Windows herunterladenTaxMe für Mac OS herunterladenTaxMe für Linux herunterladen

E-Rechnung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern bietet als erster Kanton an, dass die drei Ratenrechnungen der Gemeinde- und Kantonssteuern sowie auch die provisorische Abrechnung der direkten Bundessteuer neu als E-Rechnung empfangen und mit wenigen Klicks bezahlt werden können. Ziel ist es nicht nur, eine moderne Zahlungsmethode für die Steuerrechnungen anzubieten, sondern auch aus ökologischer Sicht - wie bei der Steuererklärung mit TaxMe-Online - Papier einzusparen. Um die E-Rechnung nutzen zu können, ist ein E-Bankingvertrag bei der Bank oder bei Postfinance notwendig.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung des Kantons Bern</i>

SG - Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

08.01.2010
Heute reichte die SP die Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein. Mit Hilfe der Gewerkschaften, Grünen, EVP und PdA konnten 6129 beglaubigte Unterschriften gesammelt und übergeben werden.Die SP sieht in den Sonderabkommen mit reichen AusländerInnen eine massive Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit gegenüber schweizerischen Steuerzahlern. Die Sonderregelungen förderten die Steuerflucht und untergrüben die Steuermoral.

Zürich hat Pauschalbesteuerung schon abgeschafft - Initiative auch im Kanton Thurgau

Die [intlink id="232" type="category"]Zürcher[/intlink] Stimmberechtigten haben bereits letztes Jahr eine Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer angenommen. In der Zwischenzeit wurde auch im [intlink id="225" type="category"]Kanton Thurgau[/intlink] eine Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert.

ZH - Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten - Präzisierung

07.01.2010
In einem neuen Merkblatt führt das kantonale Steueramt aus, welche Aufwendungen für Bildungsmassnahmen als steuerlich abzugsfähige Weiterbildungskosten gelten.Mit der nun festgelegten und veröffentlichten Praxis soll die Abgrenzung zu den nicht abzugsfähigen Ausbildungskosten einfacher und transparenter werden. Diese Vereinfachung führt in gewissen Bereichen zu einer Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten. So werden neu auch die Aufwendungen für
  • Anwaltsprüfung,
  • Dissertation,
  • Facharzttitel und
  • gewisse berufsbegleitende Fachhochschulstudien
als Weiterbildungskosten anerkannt.Eine tabellarische Übersicht im Merkblatt soll eine rasche Zuordnung von einzelnen Bildungsmassnahmen ermöglichen.Direkt zum neuen MerkblattDie präzisierte Praxis gilt ab sofort.
Quelle: Steueramt des Kantons Zürich

SG - Straflose Selbstanzeige

24.12.2009
Ab 1. Januar 2010 wird im Kanton St. Gallen auf eine Strafverfolgung verzichtet, wenn jemand eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt. Nachsteuern und Zinsen bleiben jedoch geschuldet.Reuige Steuerhinterzieher, die reinen Tisch machen wollen, haben ab 1.1.2010 die Möglichkeit, ihr Gewissen zu erleichtern, indem sie die Steuerhinterziehung den Steuerbehörden selbst anzeigen. Sie werden strafrechtlich nicht verfolgt, werden also nicht gebüsst. Die Steuerhinterziehung darf den Steuerbehörden bis dann allerdings nicht bekannt sein. Angezeigt werden kann die bis heute andauernde Steuerhinterziehung oder auch eine Steuerhinterziehung in früheren Jahren. Dabei muss aber in umfassender Weise reiner Tisch gemacht werden; das heisst, alle hinterzogenen Steuern müssen offen gelegt werden, und der Selbstanzeiger muss mit den Steuerbehörden vorbehaltlos kooperieren. Es wird auch erwartet, dass er sich um die Bezahlung der Nachsteuern bemüht. Diese sind nämlich mit Zins geschuldet.

Straffrei auch bei Steuerbetrug

Nicht nur die Steuerhinterziehung wird nicht bestraft. Auch andere Delikte, die in direktem Zusammenhang stehen mit der Steuerhinterziehung, werden strafrechtlich nicht verfolgt. Beispielsweise bleibt auch der Gebrauch von falschen Urkunden zur Steuerhinterziehung (= Steuerbetrug) straffrei.

Kommentarloses "Hineinschmuggeln" in die Steuererklärung genügt nicht

Die Selbstanzeige ist an keine bestimmte Form gebunden. Es empfiehlt sich aber die nachweisbare Schriftlichkeit. In den meisten Fällen wird eine Selbstanzeige mit der Steuererklärung eingereicht. Sie kann aber auch mit einem separaten Schreiben gegenüber den Steuerbehörden erklärt werden. Nicht als Selbstanzeige gilt hingegen das blosse Aufführen bisher nicht deklarierter Einkommens- oder Vermögenswerte in der Steuererklärung. Der Selbstanzeiger muss ausdrücklich auf die Steuerhinterziehung hinweisen, um in den Vorteil der Straflosigkeit zu kommen.

Einmal im Leben

Ab 1. Januar 2010 kann sich jeder Steuerpflichtige nur ein einziges Mal straffrei selbst anzeigen. Das gilt auch für den Anstifter, den Gehilfen und den Vertreter des Steuerpflichtigen. Straflos bleibt nur der tatbeteiligte Anzeiger, nicht aber der Steuerhinterzieher selbst – es sei denn, dieser mache gemeinsam mit jenem Selbstanzeige.

Folge der Selbstanzeige: Nachsteuern und Rückzahlung von Vorteilen

Eine Selbstanzeige befreit nicht von der ordentlichen Nachbelastung der hinterzogenen Steuern. Diese sind geschuldet, wie wenn sie ordnungsgemäss erhoben worden wären. Der Selbstanzeiger wird im Nachhinein nicht besser - aber auch nicht schlechter - gestellt als ein ehrlicher Steuerzahler. Subventionen oder Vorteile, die auf der Grundlage einer unvollständigen Steuerveranlagung ausgerichtet wurden, sind allenfalls zurückzuerstatten.
Quelle: Medienmitteilung Kanton St. Gallen

SH - Änderung der Verordnung über die direkten Steuern

22.12.2009
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2010 eine Änderung der Verordnung über die direkten Steuern beschlossen.Die Beiträge der Gemeinden für die Verwendung der elektronischen Anwenderprogramme für die Steuerveranlagung sind aufgrund der gestiegenen Kosten anzupassen. Die vom Kanton und den Gemeinden je zur Hälfte getragenen Kosten sind von 1,4 Mio. Franken im Jahr 2000 auf 2,4 Mio. Franken im Jahr 2008 angestiegen. Entsprechend ist der Gemeindebetrag pro steuerpflichtige natürliche Person von 13 Franken auf 22 Franken anzuheben. Der Sockelbeitrag bleibt unverändert bei 2'000 Franken pro Gemeindesteuerverwaltung. Für die Gemeinden ergeben sich damit ab 2010 jährliche Mehrkosten von insgesamt rund 500'000 Franken. Diesen Mehrkosten stehen indessen Mehreinnahmen bei der Bezugsprovision für den Einzug der Kantonssteuer durch die Gemeinden gegenüber. Diese Mehreinnahmen der Gemeinden haben sich seit dem Jahr 2000 um rund 570'000 Franken erhöht, sodass die erwähnten Mehrkosten mehr als ausgeglichen sind.Die Kostensteigerung seit 2000 ist auf den in der Zwischenzeit vorgenommenen Systemausbau, die Einführung der Steuer-CD, die Umsetzung der verschiedenen Steuergesetzrevisionen und die Teuerung zurückzuführen. Zusätzlich ist die verwendete Software im Umbruch und muss auf eine neue Basis gestellt werden. Der Kostensteigerung stehen aber gleichzeitig auch Entlastungswirkungen gegenüber. Der Systemausbau führte zu wesentlichen Arbeitserleichterungen bei den Gemeinden. Ebenso führt die - von rund 50 % aller Steuerpflichtigen benutzte - Steuer-CD zu einer Effizienzsteigerung. In der im Sommer/Herbst 2009 durchgeführten Vernehmlassung hat die Mehrheit der Gemeinden Vorbehalte gegenüber der Anpassung angebracht. Der Regierungsrat hat sich mit allen Kritikpunkten intensiv auseinandergesetzt. Die Kostensteigerungen sind ausgewiesen. Dies wurde von der Finanzkontrolle bestätigt.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

Zuwendungen an politische Parteien ab 2011 steuerlich abzugsfähig

22.12.2009
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Natürliche Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Umsetzung in Kantonen innert 2 Jahren

Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern selber festlegen. Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetztes zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.Privatpersonen können gemäss dem neuen Bundesgesetz Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für Unternehmen wird kein neuer Abzug geschaffen. Sie können wie bisher politische Parteien über den Werbeaufwand unterstützen.Das Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, in der die Initianten die unterschiedlichen kantonalen Praktiken bei der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien als stossend erachteten und auf den öffentlichen Zweck von politischen Parteien hinwiesen. Das neue Bundesgesetz trägt der staatspolitischen Dimension von politischen Parteien Rechnung. Es war am 12. Juni 2009 von den eidgenössischen Räten klar angenommen worden und das Referendum wurde nicht ergriffen.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>