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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Schaffhausen – SH

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Schaffhausen.

SH - Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige

10.02.2010
Am 1. Januar 2010 ist das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige in Kraft getreten. Die Neuregelung gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für direkte Bundessteuer.Auch die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen hat heute einen Überblick über die Handhabung veröffentlicht.

Schaffhausen - Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen

Erben können für Einkünfte und Vermögenswerte, die der Erblasser nicht deklariert hat, eine vereinfachte Nachbesteuerung verlangen. Die Nachsteuer (inkl. Verzugszins) wird in diesem Fall nur für die drei letzten vor dem Tod abgelaufenen Steuerperioden erhoben.Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
  • die Hinterziehung ist noch keiner Behörde bekannt;
  • die Erben unterstützen die Verwaltung bei der Feststellung der hinterzogenen
  • Vermögens- und Einkommenselemente vorbehaltlos;
  • die Erben bemühen sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer;
  • die Erbschaft wird weder amtlich noch konkursamtlich liquidiert.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die die ordentliche Nachbesteuerung bis auf zehn Jahre zurück.Die vereinfachte Nachbesteuerung kann von jedem einzelnen Erben verlangt werden. Der Willensstrecker oder der Erbschaftsverwalter kann ebenfalls ein entsprechendes Gesuch stellen.Die neue Regelung gilt, wenn der Erblasser am 1. Januar 2010 oder später verstorben ist. Für Todesfälle bis Ende 2009 gilt die bisherige gesetzliche Regelung.

Straflose Selbstanzeige - Steueramnestie

Wer in der Steuererklärung vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht und darum zu tief veranlagt wird, schuldet bei Feststellung der unrichtigen Besteuerung neben der Nachsteuer und dem Verzugszins auch eine Busse. Die Busse wird je nach Verschulden festgesetzt und kann zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der Nachsteuer betragen. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige wird unter den folgenden Voraussetzungen auf eine Busse verzichtet:
  • die Hinterziehung ist noch keiner Steuerbehörde bekannt;
  • die steuerpflichtige Person unterstützt die Verwaltung bei der Festsetzung der
  • Nachsteuer vorbehaltlos;
  • und sie bemüht sich ernstlich um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer.
Bei jeder weiteren Selbstanzeige wird die Busse unter denselben Voraussetzungen auf einen Fünftel der Nachsteuer ermässigt. Die Selbstanzeige kann jederzeit oder beim Ausfüllen der Steuererklärung erfolgen. Dabei muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bisher nicht versteuertes Einkommen oder Vermögen deklariert wird.Die straflose Selbstanzeige führt dazu, dass auch weitere Straftaten, die zum Zweck der Hinterziehung begangen wurden (z.B. Urkundenfälschung) straffrei bleiben. Keinen Einfluss hat die straflose Selbstanzeige auf die Erhebung der Nachsteuer (inkl. Verzugszins). Diese bleibt weiterhin geschuldet.Die straflose Selbstanzeige gilt unter ähnlichen Voraussetzungen auch für juristische Personen. Straflos bleiben auch die anzeigenden Organe oder Vertreter. Bei einer erstmaligen Selbstanzeige durch ein ausgeschiedenes Organmitglied oder einen ausgeschiedenen Vertreter der juristischen Person wird von einer Strafverfolgung der juristischen Person, sämtlicher aktueller und ausgeschiedener Mitglieder der Organe und sämtlicher aktueller und ausgeschiedener Vertreter abgesehen.Die Möglichkeit einer erstmaligen straflosen Anzeige steht zudem auch Teilnehmenden (Anstifter, Gehilfen oder Mitwirkende) an einer Steuerhinterziehung offen.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

SH - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009

26.01.2010
Gegenwärtig erhalten die Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen ihre Steuerdeklarationsunterlagen für das Steuerjahr 2009, zugestellt. Die Steuerverwaltung hat heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, die die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufzeigt.

Steuererklärung SH 2009 - Tarif

Am 8. Februar 2009 hat das Schaffhauser Stimmvolk die Gesetzesrevision angenommen, welche die Anstrengun­gen des Kantons Schaffhausen zur nachhaltigen Senkung der steuerlichen Belastung der Einwohnerinnen und Ein­wohner fortsetzt. Daraus ergeben sich nachstehende we­sentliche Änderungen:
  • Der Steuertarif wurde so geändert, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlas­tung erfahren.
  • Der Vermögenssteuertarif wurde vereinfacht und der Höchststeuersatz von bisher 2,6 o/oo auf 2,3 o/oo ge­senkt.

Steuererklärung SH 2009 - Einführung Teilbesteuerungsverfahren

Der Bundesrat hat Teile der Unternehmenssteuerreform II auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt, wobei insbesondere die Einführung des Teilbesteuerungsverfahrens für qualifizier­te Beteiligungen bei der direkten Bundessteuer zu nennen ist.

Steuererklärung SH 2009 - Abzüge

Bei folgenden Abzügen ergeben sich Änderungen:
  • Teuerungsbedingt wurde der Kilometeransatz bei Benüt­zung des privaten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg um 5 auf 70 Rappen erhöht.
  • Erhöht wurde auch das Minimum und Maximum der 3 % -Pauschale für die übrigen Be­rufsauslagen auf 2'000 bzw. 4'000 Franken.
  • Die Pauschale für Weiterbildungs-und Umschulungskosten wurde auf 500 Franken erhöht.
  • Der Kinderabzug wird von bisher 6'000 auf 8'000 Fran­ken erhöht.

Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung Schaffhausen

Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung

Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für die Verwendung der elektronischen Steuererklärung.Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Deklarationsfor­mulare kaum verändert. Zusammen mit der im Vorjahr zu­gestellten Veranlagungsmitteilung und der Wegleitung zur Steuererklärung 2009, in welcher die wesentlichsten Än­derungen gelb markiert sind, sollte es den Steuerpflichti­gen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 ohne grös­seres Kopfzerbrechen in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem die von der Kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Steuer-CD zum Ausfüllen der Steuer­erklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet. Wer weitergehende, vertiefte Informationen zu einzelnen Sachverhalten sucht, findet diese in der Dienstanleitung zum Steuergesetz, welche auf der Homepage der Kanto­nalen Steuerverwaltung, unter www.steuern.sh.ch Rubrik Dienstanleitung, zu finden ist. Hier ist u. a. auch die Liste der abzugsfähigen Zuwendungen und Spenden sowie der Steuerrechner zu finden, mit welchem verschiedene Steu­ersituationen berechnet werden können.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, haben die Steuererklärung bis zum 31. März 2010 einzu­reichen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarations­pflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit beim zuständigen Gemeindesteueramt eine Fristerstreckung zu verlangen. Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Perso­nen mit beschränkter Steuerpflicht in unserem Kanton (Liegenschaftsbesitz/Betriebstätte) gilt eine Einreichefrist bis zum 30. September 2010.

SH - Steuerbefreiung oder -entlastung für umweltfreundlichste Autos

19.01.2010
Regierungsrat des Kantons Schaffhausen will niedrigere Autosteuer für umweltfreundliche Autos.Der Regierungsrat plant, neue effiziente, verbrauchsarme und umweltfreundliche Autos mit einem Bonus von der Strassenverkehrssteuer zu befreien oder zu entlasten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Steuerbefreiung für die umweltfreundlichsten Autos, Steuerentlastung für Autos mit Energieetikette B

Für Autos mit der Energieetikette A ist in den ersten drei Jahren ab erster Inverkehrsetzung eine vollständige Steuerbefreiung und für Autos mit der Energieetikette B eine Steuerentlastung um 50 % vorgesehen.

Höhere Steuern für starke Autos

Die Steuerbefreiung wird durch eine Erhöhung der Fahrzeugsteuern für die hubraumstärksten Fahrzeuge finanziert.

Dauer der Befreiung oder Entlastung

Die vollständige Steuerbefreiung für die Effizienzkategorie A und die 50-prozentige Steuerreduktion für die Effizienzkategorie B gelten für maximal drei Jahre.

SH - Tiefere oder höhere Autosteuer - praktische Beispiele

  • Der Käufer eines Autos der besten Effizienzklasse (Energieetikette A) kann mit einem Fahrzeug mit einem Hubraum von 1'400 ccm auf diese Weise insgesamt maximal gut 600 Franken (dreimal Fr. 204.--) sparen,
  • bei einem Auto mit einem Hubraum von 2'000 ccm beträgt die Einsparung rund 800 Franken (dreimal Fr. 264.--),
  • bei einem Wagen mit einem Motorvolumen von 2'700 ccm beläuft sich der Bonus auf über 1'100 Franken (dreimal Fr. 376.--).
Umgekehrt steigen für Autos mit einem Hubraum von über drei Litern die Strassenverkehrssteuern mehr als 10 % an. Dies betrifft weniger als 5 % aller Fahrzeuge, die im Kanton Schaffhausen zugelassen sind. Für 19 von 20 Fahrzeugen verteuert sich die Strassenverkehrssteuer nicht oder nur geringfügig. Gleich hoch bleiben sie bei allen Fahrzeugen mit einem Hubraum bis 2'000 ccm, leicht teurer werden sie bei Personenwagen zwischen 2'000 und 3'000 ccm.Der Kanton Schaffhausen wird auch nach den geplanten Änderungen zu den Kantonen mit den günstigsten Strassenverkehrssteuern gehören.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

SH - Änderung der Verordnung über die direkten Steuern

22.12.2009
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2010 eine Änderung der Verordnung über die direkten Steuern beschlossen.Die Beiträge der Gemeinden für die Verwendung der elektronischen Anwenderprogramme für die Steuerveranlagung sind aufgrund der gestiegenen Kosten anzupassen. Die vom Kanton und den Gemeinden je zur Hälfte getragenen Kosten sind von 1,4 Mio. Franken im Jahr 2000 auf 2,4 Mio. Franken im Jahr 2008 angestiegen. Entsprechend ist der Gemeindebetrag pro steuerpflichtige natürliche Person von 13 Franken auf 22 Franken anzuheben. Der Sockelbeitrag bleibt unverändert bei 2'000 Franken pro Gemeindesteuerverwaltung. Für die Gemeinden ergeben sich damit ab 2010 jährliche Mehrkosten von insgesamt rund 500'000 Franken. Diesen Mehrkosten stehen indessen Mehreinnahmen bei der Bezugsprovision für den Einzug der Kantonssteuer durch die Gemeinden gegenüber. Diese Mehreinnahmen der Gemeinden haben sich seit dem Jahr 2000 um rund 570'000 Franken erhöht, sodass die erwähnten Mehrkosten mehr als ausgeglichen sind.Die Kostensteigerung seit 2000 ist auf den in der Zwischenzeit vorgenommenen Systemausbau, die Einführung der Steuer-CD, die Umsetzung der verschiedenen Steuergesetzrevisionen und die Teuerung zurückzuführen. Zusätzlich ist die verwendete Software im Umbruch und muss auf eine neue Basis gestellt werden. Der Kostensteigerung stehen aber gleichzeitig auch Entlastungswirkungen gegenüber. Der Systemausbau führte zu wesentlichen Arbeitserleichterungen bei den Gemeinden. Ebenso führt die - von rund 50 % aller Steuerpflichtigen benutzte - Steuer-CD zu einer Effizienzsteigerung. In der im Sommer/Herbst 2009 durchgeführten Vernehmlassung hat die Mehrheit der Gemeinden Vorbehalte gegenüber der Anpassung angebracht. Der Regierungsrat hat sich mit allen Kritikpunkten intensiv auseinandergesetzt. Die Kostensteigerungen sind ausgewiesen. Dies wurde von der Finanzkontrolle bestätigt.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

Index der Steuerausschöpfung 2010 in den Kantonen

11.12.2009
Gestützt auf Zahlen des neuen Finanzausgleichs veröffentlicht die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) heute zum ersten Mal den Index der Steuerausschöpfung in den Kantonen. Dieser Index erlaubt es festzustellen, in welchem Ausmass in den einzelnen Kantonen die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird. Der Steuerausschöpfungsindex soll in Zukunft jährlich publiziert werden.

Wieso der neue Index der Steuerausschöpfung

Bis zum Steuerjahr 2006 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Gesamtindex der Steuerbelastung. Dieser Index wurde im Rahmen des alten Finanzausgleichs für die Berechnung des Finanzkraftindexes verwendet. Er hatte gemäss Aussagen des EFDs zahlreiche methodische Schwächen und wurde mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs überflüssig. Er wird jetzt unter anderem durch den heute zum ersten Mal veröffentlichten Steuerausschöpfungsindex abgelöst.Der neue Index steht in engem Zusammenhang mit den Berechnungen innerhalb des neuen Finanzausgleichs. So zeigt der Steuerausschöpfungsindex 2010 das Verhältnis zwischen den kantonalen Steuereinnahmen (berechnet als Mittelwert der Steuereinnahmen in den Jahren 2004, 2005 und 2006) und dem Ressourcenpotenzial für das Referenzjahr 2010. Das Ressourcenpotenzial der Kantone wird im Zusammenhang mit den Finanzausgleichszahlen festgelegt und widerspiegelt das Steuersubstrat (ebenfalls berechnet als Mittelwert der Jahre 2004, 2005 und 2006), welches die Kantone durch eigene Besteuerung ausschöpfen können.Der Steuerausschöpfungsindex ist somit auch ein Abbild der gesamten Steuerbelastung in einem Kanton. Er zeigt, wie stark die steuerlich ausschöpfbare Wertschöpfung der Steuerpflichtigen effektiv durch Fiskalabgaben belastet wird und somit nicht mehr für die private Verwendung zur Verfügung steht. Der Index ist deshalb ähnlich zu interpretieren wie die Fiskal- und Steuerquote, welche in der Schweiz auf nationaler Ebene berechnet wird.

Resultate Index Steuerausschöpfung 2010

Die Abbildung unten zeigt die steuerliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials 2010 in den einzelnen Kantonen. Im Schweizer Durchschnitt werden 25,3% des Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben der Kantone und Gemeinden belastet. Stark unterdurchschnittlich ist die steuerliche Ausschöpfung in den Zentralschweizer Kantonen Nidwalden, Schwyz und Zug, wobei Zug mit 12,8% den tiefsten Wert aller Kantone aufweist. Aber auch in grösseren Kantonen wie Aargau und Zürich liegt die Steuerausschöpfung unter dem Schweizer Durchschnitt. Am oberen Ende der Skala sind einige Westschweizer Kantone, Graubünden, Bern, Basel-Stadt und St. Gallen zu finden. Dabei schöpft Genf mit 31,7% sein Ressourcenpotenzial am stärksten aus. Auffallend ist dabei, dass sich viele Kantone oberhalb oder in der Nähe des Schweizer Durchschnitts befinden, und dass die Abweichung vom Schweizer Durchschnitt zu Genf mit 6,4 Prozentpunkten nur halb so gross ist wie die Abweichung zu Zug mit 12,6 Prozentpunkten.Steuerliche Ausschoepfung 2010

Mehr Informationen zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010

Rohstoff des efd zum Index der Steuerausschöpfung der Kantone 2010
Quelle: efd

SH - Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuerverordnung

09.12.2009
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat auf den 1. Januar 2010 eine Änderung der Erbschafts- und Schenkungssteuerverordnung vorgenommen.Neu ist die von der kantonalen Steuerverwaltung geführte Liste der von der Steuer befreiten Institutionen im Kanton Schaffhausen nicht mehr vom Finanzdepartement zu genehmigen. Die bisherige Genehmigungspflicht hat sich als wenig praktikabel erwiesen. Nachdem die kantonale Steuerverwaltung bereits bisher selbständig das Verzeichnis der juristischen Personen, die wegen der Verfolgung öffentlicher, gemeinnütziger oder kirchlicher Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, führen konnte, macht es Sinn, die gleiche Regelung für die Liste im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen

Steuerrechner 2009

21.09.2009
Hier finden Sie die von der ESTV veröffentlichten Steuerrechner NP für alle Kantone und die dBSt.
Zürich (2009)Bern (2009)
Luzern (2009)Uri (2009)
Schwyz (2009)Obwalden (2009)
Nidwalden (2009)Glarus (2009)
Zug (2009)Freiburg (2009)
Solothurn (2009)Basel-Stadt (2009)
Basel-Land (2009)Schaffhausen (2009)
Appenzell A.Rh. (2009)Appenzell I.Rh. (2009)
St. Gallen (2009)Graubünden (2009)
Aargau (2009)Thurgau (2009)
Tessin (2009)Waadt (2009)
Wallis (2009)Neuenburg (2009)
Genf (2009)Jura (2009)
Direkte Bundessteuer (2009)
Erklärungen der ESTV zum Vorgehen Steuerverwaltung und zu den Berechnungen finden Sie hier.
Quelle: EStV

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.

Steuerkarussell

05.08.2009
Das Steuerkarussell bei den Unternehmenssteuern dreht in der Schweiz weiter nach unten. An der Spitze der Dynamik stehen dabei Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Basel Landschaft, wie der neueste BAK Taxation Index von BAK Basel Economics (BAKBASEL) zeigt.Die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in der Schweiz sank im Zeitraum 2007 bis 2009 teils deutlich, wie BAKBASEL am Montag mitteilte. Deutlich verbessert im innerschweizerischen Vergleich hätten sich gemäss einer entsprechenden Studie vor allem Appenzell-Ausserrhoden, Schaffhausen und Baselland.Erstellt wurde die Studie von BAKBASEL und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. Im Vergleich der für 16 Kantone vorhandenen Ergebnisse weist Appenzell-Ausserrhoden mit 10,8 Prozent die geringste Unternehmenssteuerbelastung auf, gefolgt von Obwalden mit 11,1 Prozent.

Auch Hochqualifizierte zahlen weniger

Rückläufig sei auch die Steuerbelastung auf dem Einsatz hochqualifizierter Arbeitskräfte, hiess es weiter. Mit Entlastungen würden dabei vor allem St. Gallen und Luzern hervorstechen. An der Spitze lägen Zug, Obwalden und Schwyz mit 24, 24,5 und 24,6 Prozent bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit 100'000 Euro Einkommen.Generell könnten die Steuerunterschiede indes innerhalb von Kantonen grösser sein als zwischen ihnen. Im Index wurde die innerkantonale Streuung erstmals berücksichtigt, wobei alle Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern einbezogen wurden. Wegen der schlechten Finanzlage vieler Kantone erwartet BAKBASEL vorerst eine Verlangsamung des Steuerwettbewerbs.Quelle: sda